Arbeitsgelegenheiten (AGH)
Arbeitsgelegenheiten werden auch als Ein-Euro Job bezeichnet. Die Teilnehmenden erhalten eine Mehraufwandsentschädigung (MaE) pro geleistete Arbeitsstunde (ohne Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II).
Voraussetzungen:
- ALGII Bezug
- vorherige Absprache mit der persönlichen Ansprechpartner*in vom JC
Mögliche Arbeitsbereiche:
Büro, Garten, Kantine, Transport, Verkauf, Werkstätten
Arbeitszeiten:
- 15 (minimal) bis 30 (maximal) Stunden/Woche
- flexible Arbeitszeiten (zwischen 8 bis 18 Uhr)
Kommen Sie freitags in der Zeit von 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr in den WTM in die Helmkestraße 20, 30165 Hannover.
Teilhabechancengesetz
Das Teilhabechancengesetz wurde am 01.01.2019 eingeführt.
Gefördert werden u.a. arbeitslose Personen, die vorher mindestens sechs Jahre im Leistungsbezug waren.
Das Gesetz beinhaltet eine Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach §16i im SGB II über fünf Jahre.
Die Förderung beträgt hier, falls keine Vorförderung angerechnet wird, in den ersten beiden Jahren 100% des gezahlten Lohns, danach sinkt sie jährlich um 10%.
Schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen, wenn Sie 16i-berechtigt sind und im WTM arbeiten möchten:
Sozialstunden
Als gemeinnützige Einrichtung können im WTM Sozialstunden auf richterliche Weisung abgeleistet werden.
Rufen Sie an und machen Sie einen Termin aus, wenn Sie im WTM Ihre Sozialstunden ableisten möchten (Mindestalter 20 Jahre):
0511 3003958–0
Ausbildung
Wir bilden aus in folgenden Berufsbildern:
- Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
- Bürokaufmann/-frau
Schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen, wenn Sie im WTM im Büro eine Ausbildung machen möchten: