Arbeiten

Arbeits­ge­le­gen­hei­ten (AGH)

Arbeits­ge­le­gen­hei­ten wer­den auch als Ein-Euro Job bezeich­net. Die Teil­neh­men­den erhal­ten eine Mehr­auf­wands­ent­schä­di­gung (MaE) pro geleis­te­te Arbeits­stun­de (ohne Anrech­nung auf das Arbeits­lo­sen­geld II).

Vor­aus­set­zun­gen:

  • ALGII Bezug
  • vor­he­ri­ge Abspra­che mit der per­sön­li­chen Ansprechpartner*in vom JC

Mög­li­che Arbeitsbereiche:

Büro, Gar­ten, Kan­ti­ne, Trans­port, Ver­kauf, Werkstätten

Arbeits­zei­ten:

  • 15 (mini­mal) bis 30 (maxi­mal) Stunden/Woche
  • fle­xi­ble Arbeits­zei­ten (zwi­schen 8 bis 18 Uhr)

Kom­men Sie frei­tags in der Zeit von 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr in den WTM in die Helm­ke­stra­ße 20, 30165 Hannover.

Teil­ha­be­chan­cen­ge­setz

Das Teil­ha­be­chan­cen­ge­setz wur­de am 01.01.2019 eingeführt.

Geför­dert wer­den u.a. arbeits­lo­se Per­so­nen, die vor­her min­des­tens sechs Jah­re im Leis­tungs­be­zug waren.

Das Gesetz beinhal­tet eine För­de­rung einer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäf­ti­gung nach §16i im SGB II über fünf Jahre.

Die För­de­rung beträgt hier, falls kei­ne Vor­för­de­rung ange­rech­net wird, in den ers­ten bei­den Jah­ren 100% des gezahl­ten Lohns, danach sinkt sie jähr­lich um 10%.

Schi­cken Sie uns Ihre Bewer­bungs­un­ter­la­gen, wenn Sie 16i-berech­­tigt sind und im WTM arbei­ten möchten:

info@werkstatt-treff.de

Sozi­al­stun­den

Als gemein­nüt­zi­ge Ein­rich­tung kön­nen im WTM Sozi­al­stun­den auf rich­ter­li­che Wei­sung abge­leis­tet werden.

Rufen Sie an und machen Sie einen Ter­min aus, wenn Sie im WTM Ihre Sozi­al­stun­den ableis­ten möch­ten (Min­dest­al­ter 20 Jahre):

0511 3003958–0

Aus­bil­dung

Wir bil­den aus in fol­gen­den Berufsbildern:

  • Kauf­­man­n/-frau für Bürokommunikation
  • Büro­­­kauf­­man­n/-frau

Schi­cken Sie uns Ihre Bewer­bungs­un­ter­la­gen, wenn Sie im WTM im Büro eine Aus­bil­dung machen möchten:

info@werkstatt-treff.de