Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Aus Grün­den der bes­se­ren Les­bar­keit wird auf die gleich­zei­ti­ge Ver­wen­dung der Sprach­for­men männ­lich, weib­lich und divers (m/w/d) verzichtet. 

 All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

All­ge­mei­ne Geschäfts­ver­bin­dun­gen für die Ver­kaufs­stel­len Stö­­ber-Treff Hain­holz (Reha­gen 8), Stö­­ber-Treff Werks­mei­le (Helm­kestr. 20), Stö­­ber-Treff Sah­l­kamp (Schwarz­wald­str. 33A) und Stö­­ber-Treff Stö­cken (Wei­zen­feld­str. 62) in Hannover

betrie­ben durch den Wer­k­statt-Treff Meck­len­hei­de e. V., Helm­kestr. 20, 30165 Hannover

Prei­se

Die Prei­se unse­rer Waren sind Fest­prei­se ein­schließ­lich der gesetz­li­chen Umsatz­steu­er. Es han­delt sich um Abhol­prei­se. Die Kos­ten für die Aus­lie­fe­rung von Waren rich­ten sich nach der Ent­fer­nung. Inner­halb des Stadt­ge­bie­tes von Han­no­ver beträgt die Lie­fer­pau­scha­le 30,00 €, inner­halb der Regi­on Han­no­ver 50,00 €. Bei grö­ße­rer Ent­fer­nung wird eine Pau­scha­le von 1,50 € pro Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter berech­net. Jeweils inklu­si­ve der gesetz­li­chen Umsatzsteuer.

Sofern eine Lie­fe­rung der Waren ver­ein­bart wird, erfolgt die­se bis zur Woh­nungs­tür im Erd­ge­schoss. Soll inner­halb des Hau­ses ein wei­ter­ge­hen­der Trans­port statt­fin­den, ist dar­über eine geson­der­te Ver­ein­ba­rung zu tref­fen. Für den wei­ter­ge­hen­den Trans­port wird ein Pau­schal­preis ver­ein­bart, der mit dem Kauf­preis fäl­lig ist. Zusätz­li­che Leis­tun­gen, wie z.B. Möbel­mon­ta­ge, rich­ten sich nach dem Stun­den­auf­wand und der Anzahl der Arbeits­kräf­te, je ein­ge­setz­ter Per­son und Stun­de sind 30,00 € ein­schließ­lich der gesetz­li­chen Umsatz­steu­er zu ent­rich­ten, wobei zumin­dest ein Auf­wand von 30 Minu­ten oder 4,00 € je ein­ge­setz­ter Per­son berech­net wird. Jede ange­bro­che­ne Vier­tel­stun­de wird dar­über hin­aus in Rech­nung gestellt. Der sich dann erge­ben­de geson­der­te Betrag ist bar zu ent­rich­ten. Alter­na­tiv kann, wie für den wei­ter­ge­hen­den Trans­port, beim Kauf eine Pau­scha­le für die zusätz­li­che Leis­tung ver­ein­bart und gezahlt werden.

Die Über­ga­be der Ware erfolgt nur Zug um Zug gegen Zah­lung des Kauf­prei­ses. Bei Trans­por­ten, Umzü­gen und Woh­nungs­auf­lö­sun­gen stellt der Stö­­ber-Treff Fahr­zeug und Hel­fer zur Ver­fü­gung. Die Ver­ant­wor­tung und das Risi­ko lie­gen allein beim Auf­trag­ge­ber. Der Stö­­ber-Treff ist ins­be­son­de­re für nicht grob fahr­läs­sig ent­stan­de­ne Schä­den, die z.B. durch nicht sach­ge­rech­te Befes­ti­gung und Ver­stau­ung im Fahr­zeug oder beim Trans­port aus bzw. in Woh­nun­gen nicht haft­bar. Der Auf­trag­ge­ber hat für ord­nungs­ge­mä­ßen Trans­port und Ver­stau­ung Sor­ge zu tra­gen. Die vom Stö­­ber-Treff zur Ver­fü­gung gestell­ten Hel­fer sind dem Auf­trag­ge­ber gegen­über weisungsgebunden.

Waren

Die in den Stö­­ber-Treffs ange­bo­te­nen Gebraucht­wa­ren sind in der Regel Uni­ka­te und wer­den nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen beschrie­ben. Sie kön­nen von Kun­din­nen und Kun­den hin­rei­chend in Augen­schein genom­men wer­den. Der WTM erhält alle ange­bo­te­nen Gegen­stän­de im Rah­men von Spenden.

Qua­li­ta­ti­ve Ansprü­che an die Waren kön­nen nur im Rah­men des­sen gestellt wer­den, wie sie bil­li­ger­wei­se und han­dels­üb­lich bei Waren des Alters, des Gebrauchs­zu­stan­des und der Preis­la­ge vor­han­den sind.

Soweit Neu­wa­ren ange­bo­ten wer­den, wird auf das gesetz­li­che Kauf­recht ein­schließ­lich der Rege­lun­gen zum Ver­brauchs­gü­ter­kauf verwiesen.

Mon­ta­ge

Hat der Käu­fer den Auf­bau oder die Mon­ta­ge von Möbeln ver­ein­bart, so kann der Ver­käu­fer von einem Aus­füh­ren der Arbei­ten abse­hen, sofern die vor Ort fest­ge­stell­ten räum­li­chen Gege­ben­hei­ten einen Auf­bau nicht zulas­sen. Das Risi­ko, dass die Räum­lich­kei­ten nicht zu einem Auf­bau geeig­net sind, trägt der Käu­fer. Der Ver­käu­fer bzw. die im Auf­trag des Ver­käu­fers aus­lie­fern­den Per­so­nen wei­sen unmit­tel­bar nach Fest­stel­lung der Unge­eig­ne­t­heit der Räum­lich­kei­ten dar­auf hin.

Art und Umfang von Lie­fe­rung und gege­be­nen­falls Auf­bau bzw. Mon­ta­ge sind bei Kauf in den Stö­­ber-Treffs im Detail zu ver­ein­ba­ren. Die lie­fern­den Per­so­nen sind nicht berech­tigt, etwa­ige ver­trag­li­che Ver­än­de­run­gen zu ver­ein­ba­ren. In die­sem Fal­le wäre bei Aus­lie­fe­rung vor­her mit der Geschäfts­lei­tung des Kauf­hau­ses eine abwei­chen­de Ver­ein­ba­rung zu treffen.

 Lie­fer­fris­ten

Falls der Ver­käu­fer die ver­ein­bar­te Lie­fer­frist nicht ein­hält, hat der Käu­fer einen ange­mes­se­ne Nach­lie­fer­frist zu gewäh­ren. Die Nach­lie­fer­frist ist schrift­lich gegen­über dem Ver­käu­fer zu set­zen. Lie­fert der Ver­käu­fer auch inner­halb der Nach­lie­fer­frist nicht, so kann der Käu­fer vom Ver­trag zurücktreten.

Vom Ver­käu­fer nicht zu ver­tre­ten­de Stö­run­gen in sei­nem Geschäfts­be­trieb oder in des­sen Werk­stät­ten, ins­be­son­de­re Arbeits­aus­stän­de sowie Fäl­le höhe­rer Gewalt, die auf einem unvor­her­seh­ba­ren unver­schul­de­ten Ereig­nis beru­hen, ver­län­gern die Nachlieferfrist.

Die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen in Bezug auf Scha­den­er­satz wegen Nicht­er­fül­lung blei­ben unberührt.

Jeder Wech­sel über die Lie­fer­adres­se ist dem Ver­käu­fer unver­züg­lich schrift­lich mitzuteilen.

Gefahr­über­gang

Die Sach­ge­fahr geht mit der Über­ga­be auf den Käu­fer über.

Abnah­me­ver­zug

Erwirbt der Käu­fer eine Ware, die er nicht sofort mit­neh­men kann oder will, so ist er ver­pflich­tet, die­se inner­halb der nächs­ten 3 Werk­ta­ge ab Kauf­da­tum abzu­ho­len. Wird die Ware inner­halb die­ses Zeit­rau­mes nicht abge­holt, steht dem Ver­käu­fer das Recht zu, ange­mes­se­ne Lager­kos­ten zu berech­nen oder den Arti­kel bei einer Spe­di­ti­on einzulagern.

Umtausch

Es besteht weder ein Rück­­ga­­be- noch ein Umtausch­recht für gekauf­te Ware. Ein­mal geschlos­se­ne Kauf­ver­trä­ge sind ver­bind­lich ohne Umkehr­mög­lich­keit außer­halb der gesetz­li­chen Bestimmungen.

 Gewähr­leis­tung

 Gebraucht­wa­ren

Auf Gebraucht­wa­ren wird jeg­li­che Gewähr­leis­tung ausgeschlossen.

Sofern es sich um einen Kauf durch einen End­ver­brau­cher han­delt, wer­den die gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che für die Dau­er von einem Jahr ab Kauf­da­tum gewährt.

Eine Gewähr­leis­tung für Elek­tro­ge­rä­te ist aus­ge­schlos­sen, wenn das Gerät nicht gemäß den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen in Betrieb genom­men wor­den ist, ins­be­son­de­re es nicht fach­ge­mäß ange­schlos­sen wur­de. Ange­bo­te­ne Elek­tro­ge­rä­te wer­den als Bas­tel­ge­rä­te ver­kauft, des­halb wird kei­ne Funk­ti­ons­ga­ran­tie gewährt.

 

Neu­wa­ren

Für Neu­wa­ren gel­ten die gesetz­li­chen Gewährleistungsbestimmungen.

 Rekla­ma­tio­nen

Rekla­ma­tio­nen bei Gebraucht- oder Neu­wa­ren sind nur bei Vor­la­ge des Ori­­gi­nal-Kauf­­be­­le­­ges möglich.

Schrift­form

Zusätz­li­che oder abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen zu den Kauf­ver­trä­gen bedür­fen der Schrift­form und wer­den nur dann Bestand­teil des Kaufvertrages.

Daten­spei­che­rung

Gemäß § 28 des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG) machen wir dar­auf auf­merk­sam, dass die im Rah­men der Geschäfts­ab­wick­lung not­wen­di­gen Daten mit­tels einer EDV-Anla­­ge gemäß § 33 BDSG ver­ar­bei­tet und gespei­chert wer­den. Per­sön­li­che Daten wer­den selbst­ver­ständ­lich ver­trau­lich behan­delt. Sie wer­den kei­nes­falls wei­ter­ge­ge­ben oder Drit­ten zugäng­lich gemacht.

Erfül­lungs­ort und Gerichtsstand

Erfül­lungs­ort und aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für Lie­fe­rung und Zah­lung, sowie sämt­li­che zwi­schen den Par­tei­en ent­ste­hen­den Strei­tig­kei­ten ist Han­no­ver. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

Sal­va­to­ri­sche Klausel

Soll­te eine der all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam sein, berührt es die Wirk­sam­keit der Bestim­mun­gen im Übri­gen nicht.

Han­no­ver, im März 2022

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