Mietrecht: Mieter haben das Recht, Hörfunk- und Fernsehsendungen in guter Qualität empfangen zu können. Dies gehört als wesentlicher Bestandteil zum häuslichen Leben. Ist ihnen dies mit der vom Vermieter angebotenen Technik (...) nicht möglich, können Mieter eine Satellitenschüssel anbringen. Das gilt auch für Auslandssender. (Landgericht Berlin, AZ.: 65 S 38/11)
Quelle: HAZ vom 23.06.12