Auch Arbeitslose können Urlaub machen. Anders als beschäftigte Arbeitnehmer haben sie jedoch keinen Rechtsanspruch darauf. Die Agentur für Arbeit Elmshorn rät deshalb dazu, diesen frühzeitig mit den Arbeitsvermittlern abzusprechen. Wer ohne Genehmigung wegfährt, habe für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld*. Die Arbeitsvermittlung prüfe dann, ob eine vermittlung oder eine Schulung dadurch beeinträchtigt werde. Bei einer Abwesenheit bis zu drei Wochen werde die Geldleistung weitergezahlt. Dauert der Urlaub zwischen drei und sechs Wochen, wird für die ersten drei Wochen gezahlt.
Quelle: HAZ vom 23.06.12
*Sprich: das in dieser Zeit gezahlte Arbeitslosengeld kann (komplett) zurückgefordert werden!