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Nachrichten - morfois43

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Kino/TV/Print/Radio / Antw:Filmfreak
« am: 11. Jun. 2012, 11:20:15 »
Hallo,

ich habe gerade in einer Filmzeitschrift etwas über einen Film namens "The Bunny Game" gelesen. In diesem Film geht es um eine Prostituierte (Spitzname: "Bunny"), die per Anhalter unterwegs ist. Ein Truck-Fahrer nimmt sie mit, fährt mit ihr aber in die Wüste, wo er sie brutal quält, foltert und vergewaltigt. Das ist eigentlich schon die ganze Handlung. So weit ist der Film eigentlich nichts besonderes.
Das unglaubliche: Alle Quälereien, Folterungen und die Vergewaltigung ließ die Darstellerin der "Bunny" IN ECHT über sich ergehen! Sie sind nicht gestellt. Angeblich, so steht es in dem Artikel zu dem Film, hat die Schauspielerin Rodleen Getsic tatsächlich eine Entführung erlebt und wollte mit diesem Film ihre Erlebnisse verarbeiten.
Der Regisseur, Adam Rehmeier, war 'überrascht', als er erfuhr, das sein Film in Großbritannien von der BBFC (d.i. die englische Zensurbehörde) komplett verboten wurde. Er wertet es als Erfolg, wenn pro Vorführung 4-7 Zuschauer den Kinosaal verlassen, z.B. weil ihnen von dem Film übel wurde. Ob der Film hier in Deutschland anläuft, ist noch nicht sicher. Ist das noch 'Kunst' bzw. durch Kunstfreiheit gedeckt? Was meint ihr? 



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WTM Tipps & Tricks / Hilfe vom ehrenamtlichen Bewerbungscoach
« am: 05. Jun. 2012, 10:43:24 »
Während manch ein qualifizierter Arbeitsloser  monatelang einen neuen Job sucht, gibt es Firmenchefs, die keinen geeigneten Mitarbeiter finden. Auf dem Arbeitsmarkt läuft also manches schief. Doch zum Glück gibt es Initiativen, die diese Schieflage gerade rücken sollen.

Ehrenamtliche Berater machen dort weiter, wo die Arbeitsagentur aufhört

Unter Deutschlands Arbeitslosen gibt es womöglich viele verborgene Talente. Die zu entdecken, ist der Ehrgeiz so genannter Job-Paten. Dabei handelt es sich um Unternehmer, Personalchefs oder Ruheständler, die früher einmal solche Positionen inne hatten. Unentgeltlich bieten sie ihre freie Zeit, um Arbeitssuchenden zu helfen. Einzige Voraussetzung: Die Chemie zwischen beiden Beteiligten muss stimmen.

Stärken und Schwächen herausfinden

Zu Beginn machen sich die Job-Paten erst einmal ein Bild von den Stärken und Schwächen ihrer Klienten und teilen ihnen auch offen mit, wie sie sie einschätzen. Wer von vielen Absagen frustriert ist, bekommt von den Beratern den Rücken gestärkt. Gemeinsam mit den Klienten entwickeln sie eine Strategie, wie diese ihre Schwächen überwinden können und geben Hilfestellung bei der Umsetzung. Mitunter können die Paten ihre Schützlinge auch innerhalb ihres Netzwerkes aus Geschäftskontakten empfehlen.

Die Lösung: Vielleicht ein ganz neuer Tätigkeitsbereich?

Manchen ist schon geholfen, wenn sie geringfügige Details in ihrem Auftreten oder in den Bewerbungsunterlagen ändern. Und andere stellen erstaunt fest, dass sie über Talente und Fähigkeiten verfügen, von denen sie nicht geahnt haben, dass sie in bestimmten Bereichen gesucht werden.

Wo finde ich Job-Paten?

Das„Patenmodell – Arbeit durch Management“ der Diakonie hat bundesweit Anlaufstellen und richtet sich an Erwachsene aller Altersstufen. Speziell an Schüler und Schulabgänger richtet sich, ebenfalls von der Diakonie getragen und koordiniert, das„Projekt Ausbildungsbrücke“.
Link: www.patenmodell.de
Link: www.ausbildungsbruecke.de 

Quelle: www.ndr.de/markt, Sendung„markt“, NDR, vom 04.06.2012, 20.15 Uhr
Autor: Frank Drescher



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Sachbücher / Lexikon der Justizirrtümer
« am: 25. Mai. 2012, 11:24:11 »


Hallo,

hier etwas zur allgemeinen Empörung:„Das Lexikon der Justizirrtümer – Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler.“ Von Hans-Dieter Otto
Worum geht es? Die Justiz ist unfehlbar! Die Justiz ist unfehlbar? Nein, schön wär’s! Sie macht schon seit Jahrhunderten Fehler. In allen Ländern der Welt urteilen Gerichte zu schnell, zu schlampig, mit vielen Vorurteilen und – aus politischen, religiösen oder gesellschaftlichen Gründen – absichtlich falsch. Die Vermeidung von Justizirrtümern, ihre Aufdeckung und Korrektur der Entscheidung selbst oder wenigstens ihrer Folgen ist ein rechtliches Problem, dem viele Regeln gewidmet sind. Dazu gehören insbesondere das Beweisantragsrecht, die Rechtsmittel (Berufung und Revision), die sonstigen Rechtsbehelfe, das Recht der Wiederaufnahme und schließlich z. B. die Gesetzgebung zum Entschädigungsrecht.

Im deutschen Strafvollzug wird von der Richtigkeit des Urteils ausgegangen und somit werden auch die gegebenen Fakten nicht erneut überprüft. Dadurch kann es so aussehen, als erlitten Betroffene besondere Benachteiligungen, denn wer eine schwere Straftat nicht gesteht und damit auch nicht an den dazu führenden Problemen arbeitet, der wird in der Regel keine Vollzugslockerungen und auch keine vorzeitige Entlassung erreichen.

Stellt sich nachträglich heraus, dass ein Justizirrtum vorliegt, so erhalten die Betroffen proportional zur Haftdauer eine Entschädigung für die Haftzeit entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Von dieser Summe wird eine Pauschale für die tägliche Verpflegung abgezogen. Die Entschädigung beträgt zurzeit für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, 25 EUR pro Hafttag. In Österreich bekommt man im Falle des erwiesenen Justizirrtums hingegen hundert Euro pro Tag an Haftentschädigung.
In anderen Ländern, wie z.B. den USA können die zu Unrecht inhaftierten mit Millionenentschädigungen rechnen. Das ist auch nötig, denn viele sitzen dort unschuldig in der Todeszelle und lagen auch schon auf dem Tisch, mit den Kanülen für die Todesspritze im Arm. Manche saßen zwischen 20 und 25 Jahre in Haft.

Allein über die Folgen einer Haft, einer falschen Anschuldigung, womöglich wegen eines sexuellen Vergehens an Kindern, könnte man ganze Bücher schreiben. Ottos Fallbeispiele können dies natürlich nicht leisten. Dazu sind die Folgen für einen Lebenslauf einfach zu schwerwiegend. Meist wenden sich nicht nur Freunde und Bekannte ab, sondern die gesamte Familie. Das ändert sich auch nicht, wenn sich die Unschuldigkeit herausstellt. So wird das Justizopfer nach der Entlassung aus der Haft, ein weiteres Mal geschädigt: Es steht völlig allein da. Keine Arbeitsstelle, keine Wohnung, keine Freunde und keine Familie- nichts!

Aus dem Inhalt: H.-D. Otto beschreibt erschütternde Fallbeispiele aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Irland, Italien, Österreich, USA und verschiedenen anderen Ländern. Er fügt ein Glossar mit häufigen Fehlern, die zu Fehlurteilen führen können, an.

Das Buch: „Das Lexikon der Justizirrtümer – Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler.“ Von Hans-Dieter Otto, ist im Ullstein Verlag, München 2003 als Taschenbuchausgabe erschienen und hat 521 Seiten. Bei amazon kostet es gebraucht 1,98 Euro (+ 3,00 Euro Versand) 



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Amazon verkauft seit 1. Juli auch Lebensmittel. Die Verbraucherzentrale Hamburg nahm das Angebot unter die Lupe. Ergebnis: teuer, umständlich und wenig transparent. Das Amazon Lebensmittelangebot leidet unter Kinderkrankheiten und ist noch keine Alternative zum Supermarkteinkauf.
Die wichtigsten Ergebnisse des Praxistests:
•   Die Versandkosten sind unverhältnismäßig hoch, da meist nicht von Amazon direkt geliefert wird, sondern von 60 möglichen Partnershops, für die jeweils Versandkosten anfallen.

In einem exemplarischen Singleeinkauf landeten zehn oft gekaufte Artikel von fünf Partnerhändlern für 19,96 € im Warenkorb. Die dafür anfallenden 30,77 € Versandkosten verteuern den Einkauf um 154 % auf insgesamt 50,73 €.

Nicht viel besser sieht es bei dem exemplarischen Familieneinkauf aus: 31 verschiedene Artikel mit insgesamt 53 Einzelteilen kosteten 134,21 € (82,97 € für die Lebensmittel zuzüglich 51,24 € Versandkosten) bei acht Einzelhändlern. Das entspricht einer Kostensteigerung von 62 Prozent durch den Versand.

Der Familieneinkauf bei Amazon erwies sich im Vergleich mit einem Supermarkteinkauf bei Edeka (60,30 €) mehr als doppelt so teuer (+123%), der Singleeinkauf (17,27 €) war fast dreimal so teuer (+194%). Neben den hohen Versandkosten trugen dazu die im Durchschnitt höheren Lebensmittelpreise bei Amazon bei, vor allem das teurere Mineralwasser. Der Preisunterschied lag beim Familieneinkauf bei durchschnittlich 38 % (Singleeinkauf 16%).


•   Lieferzeiten: Da die Lebensmittel wie in der Testbestellung oft von verschiedenen Händlern geliefert werden, müssen Verbraucher sich darauf einstellen, dass die verschiedenen Pakete an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Zeiten ankommen – und sie müssen sicherstellen, dass jemand die Lieferung annimmt. Zusätzlich muss der Kunde bei frischer Ware wie etwa Fleisch länger auf die Lieferung warten. Nach Angaben eines Fleischlieferanten ist die Ware erst nach vier bis fünf Tagen versandfertig.

•   Informationen und Transparenz: Rechtlich verpflichtend müssen nur bestimmte Zusatzstoffe, etwa Konservierungsstoffe, in der Angebotsliste im Internet genannt werden. Meist fehlten bei den bestellten Lebensmitteln diese Angaben. Überdies sucht man weitere Informationen vergeblich, die für Onlinehändler nicht verpflichtend, für Verbraucher aber wichtig sind. So wird bei knapp 90 % der bestellten Produkte keine Zutatenliste angezeigt, die über die Inhaltsstoffe aufklärt. Ebenso schlecht werden bei Amazon Allergiker informiert, die beim Einkauf im Supermarkt auf jedem Produkt Pflichtangaben zu allergenen Stoffen finden.

Bio-Äpfel werden als„regional“ bezeichnet – eine Kennzeichnung, die im World Wide Web wenig sinnvoll ist, da die Äpfel in jeden Winkel der Republik und darüber hinaus geschickt werden.


•   Die Auswahl hat bei Amazon bei einigen Produktgruppen nicht die Breite eines Supermarktsortiments. So findet man bei Amazon wenige, eher teure Mineralwassersorten und exotische Biere und Wurstwaren.

•   Rückgabe und Reklamation: Zwar können bei Amazon wie bei allen Onlinekäufen Verträge widerrufen werden. Doch ist das Widerrufsrecht für frische Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit gesetzlich ausgeschlossen. Darüber hinaus ist es sicherlich einfacher, im Supermarkt Mängel bei Lebensmitteln zu reklamieren als im Internet.

Das Fazit der Verbraucherzentrale ist ernüchternd:
•   Lebensmittel online bei Amazon zu bestellen, kann den Supermarkteinkauf noch nicht ersetzen.
•   Für Schnäppchenjäger ist der Onlinekauf vollkommen ungeeignet.
•   Unbekannte Lebensmittel zu bestellen, kann für Allergiker problematisch sein.
•   Wer Lieferung ins Haus wünscht, ist beim Lieferservice aus dem benachbarten Supermarkt oft besser aufgehoben.

Quelle: www.vzhh.de



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WTM Tipps & Tricks / Kaffee hat nicht viel Kaffee
« am: 24. Mai. 2012, 12:00:08 »
Wie viel Kaffee steckt im Kaffee? Na, 100 Prozent, werden Sie sagen. Bis vor knapp zwei Jahren hätten Sie Recht gehabt. Doch heute können Sie nicht mehr ganz sicher sein.
Namhafte Kaffeeröster strecken ihren Kaffee mit Zuckerstoffen wie Maltodextrin und Karamell. Das nennt sich dann„Melange“ und soll den Verbraucher über diese Rezepturveränderung informieren. Der denkt aber eher an ein Wiener Kaffeehaus und kommt nicht auf die Idee, dass der Kaffee gestreckt wurde.
Wir meinen: Das ist keine Aufklärung über den Tatbestand der Streckung des Kaffees, sondern dessen Verschleierung.

Macht der Gewohnheit
Besonders Verbraucher, die regelmäßig ihre Marke kaufen, tappen leicht in die Falle. Wer ständig zu„seinem“ Kaffee greift, liest nicht die Zutatenliste. Er erwartet 100 Prozent Kaffee. Für echten Kaffee ist nämlich gar keine Zutatenliste notwendig, da er nur aus einer Zutat besteht. Die Hinweise auf der Packung, beispielsweise„Röstkaffee mit Karamell“, fallen auf den ersten Blick nicht auf, da das Packungsdesign teilweise exakt gleich ist wie beim reinen Kaffee derselben Marke.
Besonders dreist sind zusätzliche Auslobungen wie„klassisch“ beispielsweise bei Onko von Kraft Foods, da Verbraucher eine solche Bezeichnung nicht mit einer Pseudoinnovation wie gestrecktem Kaffee in Verbindung bringen.

Zweimal abkassiert
Die Anbieter wollen mit ihrer Melange gleich zweimal abkassieren. Zum einen sind die Zutaten wie Maltodextrin im Einkauf günstiger als Kaffee, so dass die Rohstoffkosten sinken. Zum anderen sparen Sie bei der Herstellung des Produktes im Ausland Kaffeesteuer. Da der Packungspreis gegenüber dem gewohnten reinen Kaffee zumeist gleich bleibt, landet die doppelte Ersparnis in den Taschen der Anbieter.

Der Trick mit der Kaffeesteuer
Schauen Sie sich einmal die Liste der von uns ermittelten Fälle an. Und nun raten Sie mal, warum die Produkte just 88 oder 89 Prozent Kaffee enthalten. Des Rätsels Lösung: Enthält ein Kaffeeprodukt zwischen 70 und 90 Prozent Kaffee, so fällt nicht mehr 2,19 Euro, sondern nur noch 1,76 Euro Kaffeesteuer pro Kilogramm an. Die Differenz von 43 Cent steckt der Anbieter in die eigene Tasche, wenn der Endpreis für Verbraucher gleich bleibt. Das finden wir grotesk: Eine Rezepturverschlechterung wird steuerlich begünstigt! Hier muss der Gesetzgeber nachbessern.

Marktcheck
(erhoben im September 2011)

1. Gleicher Preis wie 100 % Röstkaffee derselben Marke
In einem aktuellen Marktcheck haben wir noch vier Sorten der Marke Onko von Kraft Foods in den Regalen verschiedener Supermärkte gefunden. Es handelt sich um die Sorten Onko klassisch, mild, sanft und entkoffeiniert. Die Firma Kraft Foods hat uns zwar am 25. September 2011 auf Nachfrage mitgeteilt, dass alle Sorten wieder auf 100 Prozent Röstkaffee umgestellt wurden. Aufgrund des langen Mindesthaltbarkeitsdatums von Kaffee werden Sie jedoch in den nächsten Monaten sicherlich noch Kaffeemischungen im Einzelhandel finden.


Onko
Kraft Foods Deutschland
88% Röstkaffee
2. Günstigerer Preis als 100 % Röstkaffee derselben Marke
Die beiden Eduscho-Kaffeemischungen Vollmundig & Edel uns Mild & Elegant sind nach unseren aktuellen Recherchen meist um 20 Cent günstiger als reiner Röstkaffee von Eduscho, so dass fast kein Steuervorteil für den Anbieter übrig bleibt.

Eduscho
Tchibo GmbH
89% Röstkaffee
Offensichtlich hat der Protest der Verbraucher im letzten Jahr Wirkung gezeigt. Seit Einführung des Schummelkaffees sind keine neuen Marken dazugekommen - im Gegenteil, die Anbieter nehmen sie aus dem Handel.

Quelle: www.vzhh.de  vom 22.05.2012


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Sachbücher / Ich jagte Hannibal Lecter
« am: 24. Mai. 2012, 11:01:12 »


Hallo,

heute ein Leckerbissen, das sich, zunächst, gar nicht nach einem Sachbuch anhört:„Ich jagte Hannibal Lecter – Die Geschichte des Agenten, der 20 Jahre lang Serienmörder zur Strecke brachte.“ Von Robert K. Ressler & Tom Shachtman

Worum geht es? Robert K. Ressler war über viele Jahre Psychologe und Agent der amerikanischen Bundespolizei FBI. Dort war er am Aufbau der Abteilung der BSU (Behavioral Science Unit = Abteilung für Verhaltensforschung) beteiligt. Er erstellte Verhaltensprofile und befragte Verbrecher, darunter berüchtigte Serienmörder wie Ted Bundy, Peter Sutcliffe, Jeffrey Dahmer, John Wayne Gacy oder Charles Manson. Er hat also das gemacht, was man heute in Fernsehserien wie„Criminal Minds“ sieht.
 
Von 1970 bis zu seiner Pensionierung 1990 arbeitete er als Profiler für das FBI.
Robert Ressler hat bis heute Hunderte Mörder interviewt und versucht, in "ihre Seelen einzusteigen und ihr Denken zu verstehen". Er unterstützte die Polizei in Südafrika bei der Suche nach Serienkillern (z. B. Moses Sithole) und half Polizisten in London, als der "Wimbledon-Mörder" zuschlug. Eine japanische TV-Anstalt fragte Ressler nach seiner Meinung zu einem Fall in Yokohama Bay: Das Meer hatte die Leichen einer Frau und zweier Kinder an Land gespült. Seit 2003 unterstützt Robert Ressler die Polizei in Mexiko bei der Suche nach einem oder mehreren Serienmördern mit mehr als hundert Opfern.

Er hat den Autor Thomas Harris im Rahmen seiner Recherchen für "Das Schweigen der Lämmer" beraten. Einer seiner spektakulärsten Fälle war die Ermittlungsarbeit betreffs des Serienmörders Jeffrey Dahmer. Aus seinen Gesprächen mit Dahmer gewann Robert Ressler völlig neue Einblicke in die seelischen Abgründe eines Killers.

Heute ist Robert K. Ressler pensioniert und auf der ganzen Welt als privater Kriminologe tätig. Die wesentliche Lehre Resslers besagt, dass man aufgrund der Einzelentscheidungen, die der Täter am Tatort und schon bei der Auswahl des Opfers treffen muss, Rückschlüsse auf die Person ziehen kann.
Ressler ist eine ungewöhnliche Person: Er lehnt die Todesstrafe ab und ist ein entschiedener Gegner der Praxis, psychisch gestörte Kriminelle in normale Gefängnisse zu sperren anstatt sie in Anstalten behandeln zu lassen. Solche Einstellungen sind schon bei Durchschnitts-Amerikanern selten- erst recht bei FBI-Agenten, die beruflich mit Serienmördern zu tun haben. Das und seine faszinierenden Schilderungen seiner Arbeit machen das Buch so lesenswert.

Das Buch: „Ich jagte Hannibal Lecter – Die Geschichte des Agenten, der 20 Jahre lang Serienmörder zur Strecke brachte.“ Von Robert K. Ressler & Tom Shachtman  ist im Heyne Verlag, München 1992, als Taschenbuchausgabe erschienen. Sie hat 314 Seiten und kostet bei amazon gebraucht 2,35 Euro (+ 3,00 Euro Versand).



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Sachbücher / "In Auschwitz wurde niemand vergast."
« am: 23. Mai. 2012, 12:23:38 »


Hallo,

heute ein Buch zum Thema Rechtsradikalismus: „In Auschwitz wurde niemand vergast – 60 rechtsradikale Lügen und wie man sie widerlegt.“ Von Markus Tiedemann

Worum geht es? Rechtsradikale haben oft ein gewalttätiges Auftreten. Sie verfolgen darüber hinaus aber auch eine Ideologie. Rechtes und Nationalistisches Gedankengut ist aber auch in der so genannten„Mitte“ der Gesellschaft weit verbreitet. Viele Menschen sind sich oft nicht bewusst, dass sie mit ihren Meinungen Adolf Hitler und das„Dritte Reich“ legitimieren, die Nationalsozialistischen Verbrechen, die Rassenideologie und die Politik sowie den zweiten Weltkrieg verharmlosen. Oft gehörte Argumente sind z.B. „Unter Adolf konnte eine Oma noch nachts mit 10 000 Mark in der Tasche über die Strasse gehen:“ oder „Die Engländer haben die KZ’s erfunden.“ oder „Die deutsche Wehrmacht war an keinen Kriegsverbrechen beteiligt.“ Und, ganz oft: „Wir (die deutsche Bevölkerung) haben von all dem nichts gewusst!“

Oft steht man hilflos da und weiß nicht, was man solchen Sätzen entgegnen soll. Sicher hat man das Thema„Drittes Reich“ lang und breit in der Schule durchgenommen- aber das ist lange her. Man weiß, dass man etwas sagen muss, dass man das nicht so stehen lassen kann!
Dieses Buch will Argumentationshilfe leisten. Der Autor, Markus Tiedemann, hat die populärsten Argumente rechter Ideologen zusammengetragen und tritt ihnen mit historischen Fakten entgegen. Aus dem Inhalt:
1.   Zur Person Hitlers
2.   NSDAP und Staat
3.   Wehrmacht
4.   Kriegsgegner – zum Thema: UdSSR, zum Thema: Westliche Alliierte
5.   Euthanasie
6.   Holocaust – Konzentrationslager, Holocaust außerhalb von KZs
7.   Erfundenes Beweismaterial
8.   Professioneller Revisionismus
9.   Deutsche Bevölkerung – 1.Argumentationslinie:„Das Volk wurde zum Gehorsam  gezwungen“, 2. Argumentationslinie:„Das Volk war unwissendes und getäuschtes Opfer.“


Das Buch bietet die Fakten in übersichtlicher Form, den verschiedenen Themengebieten gemäß geordnet und aufbereitet. Vielleicht mag man einigen Argumenten nicht oder nicht ganz zustimmen, eine Leitlinie für alle, die sich für das Thema interessieren und sich gegen rechte Ideologen wappnen wollen bietet dieses Buch allemal.

Das Buch: „In Auschwitz wurde niemand vergast – 60 rechtsradikale Lügen und wie man sie widerlegt.“ Von Markus Tiedemann ist im Goldmann Verlag, München 2000 als Taschenbuch erschienen. Bei amazon kostet es 5,50 Euro (neu) oder 2,28 Euro (gebraucht) (+3,00 Euro Versand). Man kann es auch in der Stadtbibliothek ausleihen.



 
 

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WTM Tipps & Tricks / Was Speisekarten verschweigen
« am: 22. Mai. 2012, 13:35:49 »
Beim Lesen mancher Speisekarte könnte man vermuten, dass Restaurantköche ausschließlich über den Wochenmarkt laufen oder sich nur mit frischer Ware beliefern lassen. Doch tatsächlich werden in der Gastronomie immer mehr vorgefertigte Gerichte beim Gastroservice der Lebensmittelindustrie gekauft; Beobachter gehen von bis zu 80 Prozent der Speisen aus. Verbraucher werden vielerorts über den Restauranttisch gezogen, denn sie wollen keine aufgewärmten Fertigprodukte, sondern in der Küche zubereitete Speisen. So kann es durchaus vorkommen, dass auf der Speisekarte durchschnittliche Instantware als hausgemachtes Premiumprodukt angepriesen wird. Die„Kochkunst“ besteht dann aus dem Auftauen oder dem Öffnen einer Dose.
Die Mogeleien der Gastronomie
Käseimitat statt Fetakäse, Formfleisch statt Schinken, aufgesprudeltes Leitungswasser statt Mineralwasser. Wir zeigen Ihnen, wie Sie im Restaurant getäuscht werden.

Gesetzliche Vorgaben werden ignoriert
Ob die hausgemachte Erdbeertorte oder Omas Gulaschsuppe wirklich selbst gemacht sind, können Gäste kaum erkennen. Viele Gastronomen halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben, obwohl die Verwendung von Zusatzstoffen wie Geschmacksverstärkern oder Farbstoffen deklariert werden muss. Die Branche hält es mit dem Sprichwort ,Reden ist Silber, Schweigen ist Gold’. Wenn der Geschmack der Suppe nicht von Gewürzen, sondern Geschmacksverstärkern stammt, verschlägt’s vielen Wirten die Sprache. Doch um den Verbraucherschutz im Restaurant zu verbessern, sollten sich Wirte endlich an die gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben halten. Vorgefertigte und nicht hausgemachte Speisen müssen entsprechend deklariert werden.

Den Speisekartenschwindel entlarven
Um Ihnen mehr Durchblick beim Restaurantbesuch zu verschaffen, haben wir verschiedene Materialien für Sie zusammengestellt:
   Liste zum Speisekartenschummel: eine aktuelle Liste mit den fünfzehn häufigsten Verbraucherbeschwerden beim Restaurantessen. Die Liste mit anschaulichen Fotos und ausführlichen Erläuterungen wird von der Verbraucherzentrale Hamburg zukünftig fortgesetzt.
Link: http://www.vzhh.de/ernaehrung/239118/Mogelliste%20Restaurant%20neu.pdf

   Alternative Speisekarte: eine Zusatzstoff-Ermittlungskarte für Verbraucher zum     Aufspüren von  Deklarationslücken in Restaurants.
Link: http://www.vzhh.de/ernaehrung/239121/Restaurantessen%20Alternative%20Speisekarte_VZHH.pdf

Die Sache mit der Sauce
In Restaurants wird die zum Spargel gereichte und jetzt so beliebte Sauce Hollandaise oft nicht selbst mit Butter und Eigelb zubereitet, sondern es werden billige Imitate der Lebensmittelindustrie verwendet. Das ist das Ergebnis eines Testessens in elf Restaurants in Hamburg und an der Niedersächsischen Spargelstraße, das wir zusammen mit der Fernsehsendung Markt des NDR durchgeführt haben.
Die Ergebnisse
•   In sieben der elf Restaurants wurde Fertigsauce quasi ohne Butter aufgetischt. Fünf Lokale behaupteten sogar auf Nachfrage, dass die Sauce selbstgemacht sei – darunter so bekannte Restaurantketten wie Block House und Schweinske.
•   Nur vier Restaurants boten echte Sauce Hollandaise an.

Ratgeber zum Weiterlesen
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber„Was bedeuten die E-Nummern“. E-Nummern sind Bezeichnungen für Zusatzstoffe, die in allen Ländern der Europäischen Union gelten. In diesem nützlichen Buch für 4,90 Euro werden alle Stoffe übersichtlich dargestellt und bewertet. Sie erfahren, ob die Stoffe als unbedenklich gelten oder vom Verzehr abzuraten ist.

Quelle: www.vzhh.de Seite der Verbraucherzentrale Hamburg, vom 22.05.2012


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Sachbücher / No Logo!
« am: 22. Mai. 2012, 12:13:23 »
Hallo,

hier ein Sachbuchklassiker: "No Logo!" von Naomi Klein.

Worum geht es? "In ihrer scharfsinnigen Studie offenbart Naomi Klein die Machenschaften multinationaler Konzerne hinter der Fassade bunter Logos." Wow! Aber was heißt das? Es geht, kurz gesagt, um Globalisierung. Halt, halt, nicht gleich aufhören zu lesen! Das ist wirklich spannend! Wie funktioniert unsere bunte Warenwelt wirklich? Wie arbeiten all die Weltkonzerne wie Adidas, Apple, General Motors, Microsoft, Nike und wie sie alle heißen?
Wie? Das interessiert euch nicht? Das sollte es aber! Es betrifft euch alle. Euer ganzes Leben. Jeden Tag.
Hier wird euch erklärt warum ihr euch  hier für weniger als fünfzig Euro komplett einkleiden könnt. Die Zustände in Asien, in den ghettoähnlichen "Freihandelszonen", in denen Menschen, abgeschnitten von der Außenwelt, frei von Steuern, Umweltauflagen und Sozialabgaben, für Hungerlöhne T-Shirts, Fußbälle (bald ist Europameisterschaft!) oder Turnschuhe herstellen.
Und wer kauft das? Wir! Interessiert euch immer noch nicht? Wie ist es damit: Die Konzerne bestimmen was ihr denkt, wie ihr handelt, eure Kaufentscheidungen, euren Geschmack! Glaubt ihr nicht?? Ist aber so!
Lest das Kapitel:"Die Zensur durch Unternehmen". Was hatte Walt Disneys Zeichentrickfilm "Mulan" mit dem Dalai Lama-Film "Kundun" zu tun? Wieso bestimmen Großhandelsunternehmen, was für Musik wir hören (dürfen), sogar, welche Stücke auf einer CD sind- vor allem, welche nicht? Welche Bücher wir kaufen (dürfen), welche Filme wir sehen dürfen? Sogar die Titelbilder von Modezeitschriften bestimmen sie. Wie "nackt" darf ein Model auf einem Titelbild (z.B. der "Cosmopolitan") sein? Was hat das "Familienimage" damit zu tun?
Wenn auf einem öffentlichen Gelände ein (Musik-) Festival stattfindet, das großzügig von Sponsoren (z.B. Alkohol- und Tabakkonzernen) unterstützt wird, ist dann noch die Meinungsfreiheit gewährleistet? Darf man dort, auf diesem Platz, während des Festivals noch gegen Alkohol oder Tabak demonstrieren? Oder haben die Sponsoren den öffentlichen Raum gleich "mitgekauft"?

"Naomi Kleins Kritik richtet sich an eine Gesellschaft, die es versäumt, relevante Fragen rechtzeitig aufzugreifen und das Feld den Marketingmanagern und Werbestrategen überlässt. Die Autorin registriert aber auch eine gegenläufige Entwicklung. Sie spürt beeindruckende Aktivitäten von Menschen auf, die es nicht länger hinnehmen, das die dritte Welt zur Steigerung des Komforts der ersten Welt missbraucht wird. Je mehr Menschen das hässliche Gesicht hinter der schillernden Maske des Logos entdecken, um so mächtiger wird der Widerstand gegen multinationale Konzerne, die den verbraucher täuschen und die Globalisierung der Arbeitsplätze zur Ausbeutung missbrauchen." (Klappentext)

Das Buch: "No Logo! Der Kampf der Global Players um Marktmacht" von Naomi Klein ist im Goldmann Verlag, München 2005, als Taschenbuchausgabe erschienen.  Es hat 544 Seiten und kostet gebraucht 2,93 Euro (+ 3,00 Euro Versand). Es kann auch in der Stadtbibliothek ausgeliehen werden. 

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Schätzungsweise 60. 000 Menschen ohne Krankenversicherung gibt es in Deutschland. Der Grund: die Versicherungspflicht. Wer nach dem 01. April 2007 in die Gesetzliche Kasse zurück will, muss Beiträge nachzahlen – rückwirkend bis zu diesem Stichtag. Dabei werden ausgerechnet diejenigen ausgeschlossen, die der Gesetzgeber durch die Versicherungspflicht zurück ins System holen wollte: kleine Selbstständige, arme Rentner, junge Menschen, die nach der Familienversicherung aus dem System gefallen sind.

Von den 140.000 Rückkehrern in die Gesetzliche Kasse, müssen 110.000 nachzahlen – das sind 80 Prozent. Viele landen dann bei den Schuldenberatern. Der Grund: Die Kassen könnten zwar, laut Sozialgesetzbuch Nachforderungen erlassen – tun es aber nicht! Die Erfahrungen sind so, dass sich die Kassen auf nichts einlassen. Die minimale Rate pro Monat ist 100 Euro. Für einen ALG II-Empfänger sind die Sätze unmöglich zu zahlen. Und das Problem ist auch noch, das pro Monat ein Prozent Säumniszuschlag anfällt. Und die Kassen bleiben, trotz Milliarden an Überschuss, hart.

Eine (mögliche) Lösung: Schuldenschnitt

In Zeiten in denen sie Milliardenüberschüsse erwirtschaften, fordern sie dennoch 500 Millionen Euro von ihren Rückkehrern, also von denen, bei denen sowieso nichts zu holen ist. Das ist unsinnig, weil alle wissen, dass die Betroffenen diese Rückstände nie begleichen können. Gesundheitsfachleute fordern daher einen Schuldenschnitt, der die Kassen dazu verpflichtet, auf die Rückständigen Beiträge zu verzichten, damit sich die Menschen wieder versichern können. Ändert sich nichts, wachsen die Beitragsrückstände weiter und werden zu einer immer größeren Hürde auf dem Weg zurück in die Krankenversicherung.

Eine Möglichkeit: medinetz – Hannover

Das MediNetz Hannover wurde 1998 unter dem Namen„Medizinische Flüchtlingssolidarität Hannover gegründet, um ein lokales medizinisches Versorgungsnetz für Menschen ohne Papiere und Krankenversicherung aufzubauen. Es ist eine antirassistische Initiative, die nichtstaatlich und unabhängig von Kirchen, Parteien und anderen Organisationen arbeitet.

MediNetz Hannover arbeitet mit Ärztinnen und Ärzten zusammen, die sich bereit erklärt haben, eine qualifizierte Behandlung anonym und kostenlos durchzuführen. Dafür gibt es einmal die Woche eine Sprechstunde. Während dieser Sprechstunde können Menschen mit gesundheitlichen Problemen kommen, die dann einen Arzttermin erhalten.

Neben der Vermittlung medizinischer Hilfe soll die Hauptaufgabe sein, eine breite Öffentlichkeit für die Problematik„Menschen ohne Gesundheitsversorgung“ zu erreichen und auf politischer Ebene die Abschaffung ausgrenzender Sondergesetze zu einzufordern. Ziel ist es, dass von staatlicher Seite eine Versorgungsstruktur etabliert wird, die die Arbeit von MediNetz überflüssig macht und jedem Menschen einen Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglicht.

Das MediNetz Hannover ist Bestandteil eines bundesweiten Netzes von nicht-staatlichen Anlaufstellen. Sie nennen sich Medibüros, MediNetze oder Medizinische Flüchtlingshilfen und sind meist in Form von spendenfinanzierten, eingetragenen Vereinen organisiert. Die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen dieser Stellen vermitteln die PatientInnen an Arztpraxen, PsychotherapeutInnen, Hebammen und PhysiotherapeutInnen – bei Bedarf in Einzelfällen auch an Kliniken.

Mittlerweile gibt es über das gesamte Bundesgebiet verteilt solche Einrichtungen in 25 Städten.

Adresse Hannover:
MediNetz Hannover
c/o Kargah – Flüchtlingsbüro
Zur Bettfedernfabrik 3
30451 Hannover
Tel. 0511 / 215 3031 oder 0176 / 811 196 54
Der Anrufbeantworter wird außerhalb der Sprechzeiten täglich abgehört. Wir rufen gerne zurück!
E-Mail: medinetz-hannover@gmx.de
Internet: http://www.medinetz-hannover.de

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Straßenbahnlinie 10 (Richtung Ahlem), Haltestelle„Leinaustraße“ 

Sprechzeiten: jeden Montag von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr.

Quelle: mit Material der Seiten www.aerztederwelt.org , www.medibueros.m-bient.com  und www.daserste.de/plusminus   



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Sachbücher / Ich flehe um Hinrichtung
« am: 21. Mai. 2012, 11:15:39 »
Hallo,

heute ein Buch von Anatoli Pristawkin: "Ich flehe um Hinrichtung - Die Begnadigungskommission des russischen Präsidenten."
Worum geht es? Der Autor war zehn Jahre lang Vorsitzender der Begnadigungskommission des russischen Präsidenten. Nach dem Untergang der Sowjetunion versuchte der Staat einen Neuanfang des Rechtssystems.
Pristawkin wurde mit der Bildung einer Kommission beauftragt, die sich mit den tausenden von Eingaben von Bürgern und Strafgefangenen wegen Prozessen und Urteilen beschäftigen musste (der Buchtitel ist ein Zitat aus einem Brief an die Kommission). Diese Erfahrungen mit einem System, das, teilweise, die Lasten aus Zarenzeit und stalinistischen Gulags mit sich trug, haben ihn tief erschüttert. Er schildert die Unzulänglichkeiten des Systems aber auch den brutalen Alltag der Russen, geprägt durch Armut, Unmenschlichkeit, Gewalt und unmengen von Wodka! Er schildert die Machtverhältnisse, die Alltagskriminalität, die Wirtschaftsverbrechen, die Todesstrafe (von der sich Russland zum Glück inzwischen abgewandt hat) und die Verhältnisse in der Armee, in der eine, für uns unvorstellbare Brutalität herrscht. Und er beschäftigt sich mit der Situation der Lager und Gefängnisse, sowie der Kindheit, die Ursächlich für viele Verbrecherkarrieren ist

Das Buch zeichnet ein niederschmetterndes Bild der russischen Gesellschaft, eines an Natur, Kultur und Geschichte so unglaublich reichen und schönen Landes, dessen Bevölkerung aber irgendwie nie richtig frei war. Seit Ende der Sowjetära hat sich vieles verbessert, aber vieles ist auch erstarrt und hat sich dramatisch verschlechtert.
Pristawkin selbst weiss nicht, ob seine Arbeit die Lage für die Gefangenen nun entscheident verbessert hat, oder ob alles gebleiben ist wie es ist. Er zieht das Fazit, das er getan hat, was möglich war. Aus unserer Sicht war das wahrscheinlich zu wenig. Aus russischer Sicht, muss man wohl froh sein, das es eine Einrichtung wie diese Begnadigungskommisssion überhaupt gab.

Das Buch: Anatoli Pristawkin, "Ich flehe um Hinrichtung" Erschienen im Goldmann Verlag, München 2003, 381 Seiten, Taschenbuchausgabe. Bei amazon erhältlich für 2,49 Euro (neu) oder 0,01 Cent (gebraucht) (+ 3,00 Euro Versand). Das Buch kann man auch bei der Stadtbibliothek ausleihen.

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WTM Tipps & Tricks / Wie Betrüger ebay & Co. austricksen
« am: 18. Mai. 2012, 11:52:17 »
Wer sich im Internet bewegt, muss sich mit dem Thema Sicherheit befassen. Besonders der Online-Einkauf via Hotspots und WLAN bietet allerlei Tücken. m€x zeigt, worauf man achten muss.
Das Problem: die Firmen sind nicht konsequent. Beispiel ebay. Das Angebot wechselt ständig zwischen unsicheren http und sicheren https-Seiten. Deshalb fällt Opfern auch nicht auf, wenn sie ihr Passwort völlig unverschlüsselt gesendet hat. Wir sind in Berlin. Beim Bundesbeauftragten für Datenschutz. Die Unternehmen müssen konsequent verschlüsseln, fordert Peter Schaar.

Denn auch wenig geübte Internetnutzer müssen die Möglichkeit haben, sicher zu surfen, findet Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz: "Man kann nicht von dem Normalsurfer erwarten, dass er über sie über die aktuelle Situation auf dem Sicherheitsfeld - die neuesten Hacks und so weiter - Bescheid wissen kann. Umso wichtiger ist es, dass die Unternehmen selbst für ein hohes Sicherheitsniveau sorgen. Das ist eine Bringschuld und wenn sie die Bringschuld nicht erbringen, müssen sie auch für die Schäden aufkommen.

Immerhin ebay verspricht gegenüber m€x:

"Wird uns der Missbrauch eines Mitgliedskontos bekannt, leiten wir unverzüglich Gegenmaßnahmen ein... und unterstützen den Betroffenen bei der Rückabwicklung."

Und: "Wir sind kontinuierlich dabei, die Nutzung von https auf unseren Seiten auszuweiten."

Für uns Nutzer wäre es das beste, wenn alle Seiten im Internet auf sichere https-Verbindungen umstellen würden. Denn eigentlich geht es ja niemanden etwas an, wo ich da gerade surfe.

Autor: Peter Onneken

Quelle: www.hr-online.de/mex_das_marktmagazin  vom 09.05.2012

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Ob auf Wurst, Käse, Marmelade, Müsli, Lachs oder Kaffee - auf zahlreichen Lebensmittel-Packungen steht das DLG-Siegel. Doch kaum jemand weiß, wer es vergibt: nämlich die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft. Ihre Mitglieder kommen vor allem aus der Landwirtschafts- und Lebensmittelindustrie und vergeben sich damit quasi selbst ein Siegel- und zwar inflationär. 94 Prozent der Produkte, die getestet werden, bekommen ein Siegel. Kein Wunder, dass Hersteller wie etwa "Harry Brot" auf ihren Produkten allein 230 Siegel der DLG tragen.

Geschmack statt Inhalt

Die DLG testet vor allem die Sensorik der Produkte. Im Vordergrund steht also der Geschmackstest. Auf die Zutaten oder die Art der Herstellung wird dabei nicht geachtet. Produkte, die die DLG als "überdurchschnittlich gut" bewertet, bekommen ein Goldsiegel von der DLG.

So etwa Lebensmittel, die ihren Geschmack durch den Zusatz von künstlichen Aromen erhalten, wie etwa der "Erdbeer-Sahne-Joghurt" von "Zott". Auch die Farbe des Joghurts wird nicht allein durch Erdbeeren erreicht, sondern durch den Zusatz von Roter Beete. Verbraucherschützerin Silke Schwartau findet das unglaublich: "Es kann nicht sein, dass ein Produkt, das künstlich aromatisiert wird, noch für den guten Geschmack ausgezeichnet wird" Selbst Süßigkeiten wie "Haribo Gummibärchen" bekommen das DLG-Siegel.

DLG Gold bekommt "mangelhaft" bei Stiftung Warentest

Ein weiteres Beispiel: die Aufbackbrötchen "Meister Krüstchen" von "Harry" - von der DLG mit Gold ausgezeichnet. Bei Stiftung Warentest bekommen die gleichen Brötchen nur die Wertung "mangelhaft". Die Begründung von Stiftung Warentest: Die Brötchen seien im Geschmack "alt, fade, nur wenig aromatisch..." Die DLG kann sich diese gravierenden Unterschiede im Testergebnis nicht erklären.

Das Marketing zählt

Viele Hersteller werben mit dem DLG-Siegel. Ob auf Produkten, im Internet oder auf Werbebroschüren. Das Logo regt die Verbraucher zum Kauf eines Produktes an, denn sie vermuten, dass sich dahinter eine besonders hohe Qualität verbirgt. Für sie ist allerdings kaum zu durchschauen, warum die Produkte das Siegel bekommen. Und eine Übersicht der Produkte, die negativ getestet wurden, wird zudem nicht veröffentlicht.

Fazit: Das DLG-Siegel ist eine fragwürdige Auszeichnung. Wem Zutaten, Inhalt und Verarbeitung wichtig sind, der schaut besser auf das Kleingedruckte und nicht nur auf das Siegel.

Text: Heike Dittmers
Quelle: www.ndr.de/markt Sendung vom 02.04.2012



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WTM Tipps & Tricks / AfB - gebrauchte Computer günstig!
« am: 11. Mai. 2012, 11:50:39 »
Hallo,

wer einen günstigen Computer oder Laptop sucht und auch vor gebrauchten Geräten nicht zurückschreckt, hat in der Langen Laube 29 einen Anlaufpunkt: Hier bietet die gemeinnützige Firma AfB - Arbeit für Behinderte - günstige Gebraucht-Rechner an.

Das Konzept der Firma ist einfach: Computerbesitzer (auch Firmen) melden sich bei AfB. Die Firma holt dann alte, ausrangierte Geräte ab und überholt sie. Diese Arbeiten werden zum Großteil von festangestellten Mitarbeitern mit Behinderungen ausgeführt. Dann werden sie günstig zum Verkauf angeboten. Sollten auf den Festplatten noch alte Daten vorhanden sein, werden diese natürlich mit zertifizierter Software gelöscht.

Geschichte
Die Idee zur Gründung des ersten gemeinnützigen IT-Systemhauses wurde im Sommer 2004 geboren.
 
Im badischen Ettlingen bei Karlsruhe startete damals ein erster Versuch, gebrauchte Computer von Mitarbeitern einer Behindertenwerkstätte unter fachlicher Anleitung aufarbeiten zu lassen. Dies funktionierte so gut, dass im Oktober 2004 ein selbständiges Unternehmen unter dem Namen AfB - Arbeit für Menschen mit Behinderungen - gegründet wurde. Tatkräftige Unterstützung leistete damals der KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg).

Im Jahr 2008 wurde das Projekt "AfB" mit großer Hilfe und Förderung des LVR (Landschaftsverband Rheinland) und des Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) auch in NRW umgestzt. 4 weitere Niederlassungen und zahlreiche neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen kamen dadurch hinzu.

Bis Ende 2009 konnten in 5 Jahren knapp 100 Arbeitsplätze geschaffen werden - davon die Hälfte für Menschen mit Behinderungen.
 
Niederlassungen der AfB befinden sich inzwischen in Essen, Ettlingen, Hannover, Jülich, Köln, Nürnberg und Stuttgart.
Innerhalb des nächsten Jahres sind vier weitere Niederlassungen geplant.

Arbeiten an gebrauchten IT-Geräten werden heute meist in Osteuropa erbracht. Die AfB setzt das Konzept hier in Deutschland um. So ermöglicht die AfB nicht nur die Wiedereingliederung für Menschen mit Behinderungen, sondern stärkt damit auch die Wirtschaft. Im Jahr 2009 hatte die AfB gGmbH einen Umschlag von über 80.000 Gebrauchtgeräten.

Die Firma bietet unterschiedliche Leistungen:
Onlineshop
Im Onlineshop von AfB kann man rund um die Uhr einkaufen und ganz bequem vom eigenen PC aus bestellen. Kurze Lieferzeiten und sichere Verpackung werden garantiert. Eine Abholung ist ebenfalls möglich.
Brokershop
Für Händler, Schulen, Behörden und sonstige Institutionen, die an größeren Mengen gebrauchter Hardware interessiert sind, wurde ein spezieller "Brokershop" entwickelt. Dort gibt es das permanent aktualisiertes Sortiment zu reduzierten Großhandelspreisen - fertig verpackt als Palettenware.
Lagerverkauf
In den Filialen von Ettlingen, Essen, Stuttgart, Nürnberg und Köln wurde bereits ein Lagerverkauf eingerichtet. Dort bekommt man nicht nur persönliche Beratung, sondern kann sich Artikel auch vorführen lassen.

Service
•  Abholung überall in Deutschland mit eigenem Fuhrpark
•  Logistikportal - revisionssichere Dokumentation und Logistikplattform
•  Datenlöschung: DoD 5220 und Löschzertifikat
•  Reparatur und Service: Gerätereparaturen und Ersatzteilbevorratung
•  Gerätetest und Onlinezugriff zu allen Daten

Adresse:
Ladengeschäft
AfB gGmbH
Lange Laube 29
30159 Hannover
Tel. 0511 / 1238 303
Fax: 0511 / 1238 679
E-Mail: hannover@afb-group.eu
www.afb24.com

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WTM Tipps & Tricks / Wichtige Post - sicher ans Ziel
« am: 08. Mai. 2012, 10:53:30 »
Wichtige Post – sicher ans Ziel
Kündigung, Widerruf, Widerspruch – wichtige Erklärungen, die möglichst sicher zum Empfänger gelangen sollen. Oft geht es um Fristen, und wenn die nicht eingehalten werden, kann es richtig teuer werden. Deshalb ist es wichtig, beweisen zu können, dass das Schreiben auch wirklich angekommen ist. Welche ist also die verlässlichste und sicherste Zustellungsmöglichkeit?

Grundvoraussetzung: Zugang
Egal welche Art der Zustellung man wählt, das Schreiben muss dem Empfänger zugehen. Er muss also die Möglichkeit haben, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen. Dabei reicht die Möglichkeit aus, es bedeutet nicht, dass der Empfänger den Brief auch wirklich gelesen haben muss.
Schriftstücke sind in der Regel dann zugegangen, wenn sie im Briefkasten des Empfängers landen. Achtung: Das gilt auch, wenn der Empfänger z. B. im Urlaub ist. Denn die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte er ja trotzdem.

Zustellung durch Einschreiben
Das Einschreiben ist eine sichere Zustellungsmethode, die aber auch Tücken birgt. Man unterscheidet zwischen dem Einwurf-Einschreiben, dem Übergabe-Einschreiben und dem Einschreiben mit Rückschein.

Einwurf-Einschreiben
Das Einwurf-Einschreiben funktioniert prinzipiell wie ein ganz normaler Brief. Einziger Unterschied: Der Postbote vermerkt auf einem separaten Auslieferungsschein das Datum und die genaue Zeit der Zustellung. Diesen Auslieferungsschein schickt er dann an ein zentrales Postzentrum, wo die Sendungsdaten eingescannt und dauerhaft gespeichert werden. So kann der Kunde im Ernstfall die Belege über die Zustellung bei der Post anfordern.

Wo das Einschreiben gerade ist, lässt sich aber auch leicht mit der Kennung im Internet verfolgen.

Mittlerweile kann man für Einwurf-Einschreiben ganz einfach Marken – so wie Briefmarken – kaufen. Damit spart man sich den Gang zur nächsten Poststelle.
Das Einwurf-Einschreiben hat allerdings einen Haken: Neuerdings erkennen die Gerichte den Auslieferungsschein oft nicht mehr als Beweis über den Zugang an. Einfaches Argument: Der Zusteller könnte den Brief ja auch in den falschen Briefschlitz geworfen haben (AG Kempen vom 22.08.2006, Az.11 C 432/05; OLG Koblenz vom 29.11.2005, Az. 11 WF 1013/04).
 
Übergabe-Einschreiben
Das Übergabeeinschreiben wird nicht einfach in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, sondern diesem – oder einer anderen Person im Haushalt – vom Postboten ausgehändigt. Derjenige, der das Schreiben angenommen hat, muss auf dem Auslieferungsschein unterschreiben, dass er den Brief auch wirklich bekommen hat. Danach wird der Schein im zentralen Postzentrum eingescannt und dauerhaft gespeichert. Wenn der Postbote niemanden antrifft, hinterlegt er das Schreiben bei der Post. Der Empfänger bekommt eine Benachrichtigung, dass er sieben Tage Zeit hat, den Brief abzuholen. Tut er das nicht, geht das Schreiben an den Absender zurück.

Einschreiben mit Rückschein
Das Verfahren beim Einschreiben mit Rückschein ähnelt dem des Übergabe-Einschreibens. Der Empfänger unterschreibt hier aber auf einem separaten Rückschein, der außen am Brief angebracht ist. Der Rückschein geht dann nicht an das zentrale Postzentrum, sondern wird dem Absender zugeschickt. Damit hält dieser den Beweis in den Händen, dass das Schreiben zugegangen ist.

Doch auch Übergabe-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein sind nicht ohne Risiko. Denn der Empfänger kann die Annahme einfach verweigern. Niemand kann ihn dazu zwingen, das Schreiben entgegenzunehmen. Und: Die Lagerung in der Poststelle und die schriftliche Aufforderung, der Empfänger solle sein Schreiben dort abholen, sorgt noch nicht für den Zugang des Originals. Der Empfänger hat ja dann noch nicht die Möglichkeit, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen (BGH VIII ZR 22/97).

Das Schreiben geht also beim Übergabe-Einschreiben nach Ablauf der Lagerfrist und beim Einschreiben mit Rückschein gleich nach der verweigerten Annahme an den Absender zurück – und in der Zwischenzeit können wichtige Fristen verstreichen.

Zugangsvereitelung
Einzig dann, wenn der Empfänger damit rechnen musste, dass er rechtlich erhebliche Erklärungen vom Absender erhält, sagen die Gerichte: "Das Schreiben gilt als zugegangen" (BGH VIII ZR 22/97). Die Begründung: Der Empfänger hat den Zugang arglistig vereitelt, das darf er nicht.

Nachteil: Beweis über den Inhalt
Einen weiteren Nachteil haben alle Einschreiben: Der Absender kann meist nicht beweisen, was im Brief drinstand. Gerade darauf kann es aber im Streitfall ankommen. Dieses Problem lässt sich nur lösen, wenn ein Zeuge dabei ist, der bestätigen kann, was man in den Umschlag gesteckt hat.

Selbstzustellung
Natürlich kann man wichtige Schriftstücke auch persönlich beim Empfänger vorbeibringen. Das geht meist schnell und ist kostengünstig – sofern der Empfänger nicht zu weit weg wohnt. Aber: Man hat die Gewissheit, dass der Brief wirklich da ankommt, wo er hin soll. Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn man vor Gericht nachweisen muss, dass man den Brief wirklich abgegeben hat oder was drinstand. Dann kann Aussage gegen Aussage stehen.

Deshalb sollte man immer eine Kopie des Schriftstücks zurückbehalten, sich eine Quittung von Empfänger ausstellen lassen und zur Übergabe einen Zeugen mitnehmen. Der kann im Streitfall vor Gericht aussagen und bestätigen, dass das Schreiben tatsächlich überreicht wurde und welchen Inhalt es hatte.

Zustellung durch Boten
Bei der Zustellung durch einen Boten wählt der Absender eine vertrauenswürdige Person aus, die das Schreiben für ihn beim Empfänger abgibt. Bote kann jedermann sein. Wichtig ist, dass der Bote das Schreiben liest, bevor es in den Umschlag kommt. Sonst könnte er später vor Gericht nur bezeugen, dass er ein Schreiben abgegeben hat, nicht aber welchen Inhalt das Schreiben hatte. Auch der Bote sollte sich vom Empfänger eine Quittung ausstellen lassen. Wenn der Bote niemanden antrifft, kann er den Brief auch in den Briefkasten werfen. Dann sollte er aber ein Protokoll über den Einwurf anfertigen. Dort sollte vermerkt sein, dass er das Schriftstück gesehen hat, an wen es adressiert war, dass er niemanden angetroffen hat und wann er es in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat.

Zustellung durch den Gerichtsvollzieher
Eine ziemlich unbekannte Möglichkeit ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Wenn es um wirklich wichtige Schriftstücke mit rechtlichem Inhalt geht, bietet sie aber die absolute Sicherheit. Beim Amtsgericht am Wohnort des Empfängers erfährt der Absender, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist. Der Absender lässt dem Gerichtsvollzieher das Schreiben zukommen. Der Gerichtsvollzieher stellt es dann entweder persönlich zu, oder er beauftragt die Post mit der Zustellung.

Der Vorteil: Selbst wenn der Empfänger nicht da ist oder die Annahme des Schreibens verweigert, gilt das Schriftstück in jedem Fall als zugegangen. Niemand kann sich darauf berufen, dass er das Schriftstück nicht bekommen hat. Und: Der Gerichtsvollzieher erstellt über die Zustellung eine Urkunde. Er beurkundet sowohl, dass er den Brief abgegeben hat, als auch den Inhalt des Schreibens. Die Urkunde kann dann im Streitfall als Beweis vor Gericht verwendet werden. Damit ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher wasserdicht.

Zwischen 10 Euro und 20 Euro kostet die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Zustellung. Wenn man bedenkt, wie viel Ärger man sich damit sparen kann, gar nicht mal so viel.

Quelle: www.daserste.de/ratgeber/recht   sendung swr vom 28.04.2012


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