Eröffne in diesem Forum einen Thread und erkläre alles ganz genau. Dort werden Dir in den nächsten Tagen ein paar richtige Experten helfen. Die teilen Dir nicht nur den richtigen Vorgehensweg mit, sondern schreiben Dir, wenn Du es wünscht, sogar die Anträge und hauen den Sachbearbeitern die entsprechenden Paragrafen nur so um die Ohren.
http://hartz.info/Edit: Hier ein Link zu einem ähnlichen Fall, wo einer der Experten mit geantwortet hat.
http://hartz.info/index.php?topic=76392.msg768839#msg768839Mal der Versuch einer "einfachen Erklärung" am Beispiel meiner Situation:
Ich war ja auch Bürgerarbeiter. Zudem habe ich jeden Monat einen Zuschuss vom Jobcenter bekommen. Insgesamt waren das ca. 1.020 Euro jeden Monat.
Mein Anspruch auf ALG II wurde mit meinem Einkommen beim WTM verrechnet, wobei mir das Einkommen beim WTM nicht komplett abgezogen wurde. So habe ich jeden Monat etwa 220 Euro mehr bekommen, als wenn ich nur Geld vom Jobcenter bekommen hätte.
Das Gehalt vom WTM und der Zuschuss vom Jobcenter bilden mein monatliches Einkommen.
Das Jobcenter rechnet so, als wenn das Geld von ihnen immer zu Monatsbeginn auf dem Konto wäre. Egal, ob man es schon zum Ende des Monats bekommen hat.
Fließt im gleichen Monat ein Gehalt dazu, wird dieses als Einkommen berücksichtigt und man erhält weniger Geld vom Jobcenter.
Bei mir heißt das also, das mein Einkommen für den Monat Dezember mein Zuschuss vom Jobcenter, den ich Ende November bekommen habe und mein Gehalt vom WTM, was diesen Monat bereits vor Heiligabend auf dem Konto war, sind.
Mein Gehalt darf jedoch nur einmal angerechnet werden. So ist es dem Jobcenter nicht möglich, rechtskräftig zu entscheiden, dass mein Gehalt sowohl für den Dezember als auch für den Januar als Einkommen berücksichtigt wird.
Versuchen sie es doch, kommen sie damit nicht durch.