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Arbeitslosengeld II / Hartz IV => Fragen und Antworten => Thema gestartet von: Redakteur am 22. Jan. 2020, 08:56:55

Titel: Empfehlungen zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II
Beitrag von: Redakteur am 22. Jan. 2020, 08:56:55
"Soziale Sicherungssysteme und Sozialrecht"

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Die Empfehlungen sind bereits im vergangenen März verabschiedet worden, gleichwohl immernoch von aktueller Bedeutung und informativ. Der Einsatz des Förderinstruments nach § 16i SGB II jährt sich aktuell zum ersten Mal.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge wird aus Mitteln des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2019/dv-21-18_teilhabe-am-arbeitsmarkt.pdf (https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2019/dv-21-18_teilhabe-am-arbeitsmarkt.pdf)