Autor Thema: Schüler haben bei Hartz IV Bezug Anspruch auf einen Schreibtisch  (Gelesen 242 mal)

Redakteur

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 419
Schüler haben bei Hartz IV Bezug Anspruch auf einen Schreibtisch

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass Kinder Anspruch auf einen Schülerschreibtisch haben,
wenn deren Bedarfsgemeinschaft von Hartz IV lebe und in der Wohnung sonst kein "ruhiger und zumutbarer"
Platz zum Lernen vorhanden sei. Der Anspruch beziehe sich, so das Sozialgericht, auf einen gebrauchten und "keineswegs" neuen Schreibtisch.

https://www.hartziv.org/news/20200225-anspruch-auf-schueler-schreibtisch-bei-hartz-iv-bezug.html?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=CRNL-26022020&utm_content=Mailing_11828778

(Quelle: HARTZIV.ORG)