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Arbeitslosengeld II / Hartz IV => Fragen und Antworten => Thema gestartet von: Redakteur am 27. Feb. 2020, 09:38:55

Titel: Schüler haben bei Hartz IV Bezug Anspruch auf einen Schreibtisch
Beitrag von: Redakteur am 27. Feb. 2020, 09:38:55
Schüler haben bei Hartz IV Bezug Anspruch auf einen Schreibtisch

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass Kinder Anspruch auf einen Schülerschreibtisch haben,
wenn deren Bedarfsgemeinschaft von Hartz IV lebe und in der Wohnung sonst kein "ruhiger und zumutbarer"
Platz zum Lernen vorhanden sei. Der Anspruch beziehe sich, so das Sozialgericht, auf einen gebrauchten und "keineswegs" neuen Schreibtisch.

https://www.hartziv.org/news/20200225-anspruch-auf-schueler-schreibtisch-bei-hartz-iv-bezug.html?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=CRNL-26022020&utm_content=Mailing_11828778 (https://www.hartziv.org/news/20200225-anspruch-auf-schueler-schreibtisch-bei-hartz-iv-bezug.html?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=CRNL-26022020&utm_content=Mailing_11828778)

(Quelle: HARTZIV.ORG)