Hierzu gehören z. B.*:
- Baum-, Hecken-, Strauch- (mit maximal 15 cm Astdurchmesser) und Rasenschnitt
- Blumen- und Pflanzenreste
- Eier- und Nussschalen
- Fallobst
- Gemüse- und Obstreste (ungekocht)
- Holzwolle von unbehandeltem Holz
- Küchentücher aus Papier in kleinen Mengen
- Laub und Wildkräuter
- Teebeutel und Kaffeefilter
- Maximalgewicht der Biosäcke: 10 kg
(*Auflistung entnommen aus dem Entsorgungsplaner von aha 2012
Bitte beachten Sie:
Essensreste wie Knochen, Brot, Gebäck, Fleisch-, Fisch- und Wurstreste und Kleintierstreu gehören nicht zu den Grünabfällen.