Autor Thema: Sozialverträgliches Ableben 2  (Gelesen 2950 mal)

Andreas G. Wilsdorf

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Sozialverträgliches Ableben 2
« am: 08. Mär. 2012, 10:42:44 »
Jeder gewöhnliche Amtsrichter ist angewiesen dem Verurteilten bei Geldstrafen zumindest das Existenzminimum zu belassen. Ein gewöhnlicher Fallmanager, völlig unbeleckt von jeglichem juristischen Fachwissen, noch weiter entfernt von einem juristischen Staatsexamen, hat per Gesetz die Möglichkeit erhalten mit einem Handstreich einem Menschen die komplette Existenz zu vernichten.

Muss ein Richter in einem Prozess persönliche Lebensumstände des Angeklagten berücksichtigen um zu einem Strafmaß zu kommen, gestaltet sich die Situation für den Fallmanager in einem gewöhnlichen Jobcenter wesentlich einfacher. Termin versäumt, Maßnahme abgebrochen – das reicht bereits um nach einer Anhörung - die nicht etwa vor einem unabhängigen Gremium stattfindet, sondern vom selben Fallmanager bearbeitet wird - die Sanktion auszusprechen. Vor jedem ordentlichen Gericht hat ein Angeklagter einen Rechtsanspruch auf einen Pflichtverteidiger. Schließlich geht es darum, dass der Angeklagte nicht ohne Rechtsbeistand vor das Gericht tritt, denn möglicherweise droht eine Gefängnisstrafe, und da müssen im Vorfeld alle eventuellen strafmildernden Umstände bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden. Ob es sich da nun um diverse soziale Schwierigkeiten oder Unreife handelt, alles muss mit einfließen.
Ein „Kunde“ in einem Jobcenter hat es ungleich schwerer, obwohl er – im Gegensatz zu seinem „Kollegen“ - weder eine Körperverletzung noch schweren bewaffneten Raub begangen hat. Während dem Straftäter trotz Schwere der Tat weiterhin vier Mahlzeiten täglich zustehen, was der humanen Einstellung einer demokratischen Gesellschaft entspricht – ist der Erwerbslose dem Hungertod ausgesetzt. Ob seine Unreife, schwierige soziale Lebenssituationen, seelische Erkrankungen oder diffuse Ängste den „Kunden“ an der Fortführung der Maßnahme hinderten, ist hierbei irrelevant.

Es ist anzunehmen, dass der größte Teil der Fallmanager angesichts ihrer unzureichenden Ausbildung, ihrer persönlichen Einstellung Erwerbslosen gegenüber, sowie einer latenten Angst vor dem Jobverlust kaum in der Lage sind, bei Sanktionen das „gebundene Ermessen“ zu Grunde zu legen. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Bedeutet, sie „kann“ so entscheiden, „muss“ es aber nicht. Anderenfalls würde es sich um eine gebundene Entscheidung handeln, diese liegt im Falle von Sanktionen nach §31 SGB II jedoch nicht vor.
Mit anderen Worten, der Fallmanager hat die Möglichkeit eine Sanktion nicht auszusprechen, davon wird jedoch faktisch nie Gebrauch gemacht. Schließlich muss um jeden Preis Geld eingespart und die Gesellschaft für einen entfesselten, neoliberalen Arbeitsmarkt zugerichtet werden.
So wird mit Brachialgewalt an dem „Kunden“ ein Exempel statuiert, welches er mit Sicherheit sein Lebtag nicht mehr vergessen wird und soll.

Doch auch diese Fakten sind lange kein Grund für die Deutschen auf die Straße zu gehen, um sich gegen das schreiende Unrecht zur Wehr zu setzen. Stattdessen sitzt man lieber vor dem heimischen PC und hämmert seinen Frust in die Tastatur. In hunderten von Foren klagen Erwerbslose ihr Leid. Tauschen sich gegenseitig aus, unterstützen sich, geben gute Ratschläge und spielen sich mit dem Auffinden von Gesetzeslücken dem Feind in die Hände. Schließlich will die Regierung nicht untätig zusehen, wie sich die Erwerbslosen durch die Schlupflöcher der Gesetze winden. Jahr um Jahr schließt sich eine Lücke nach der anderen, bis am Ende nur ein starres, unüberwindbares Konstrukt bleiben wird, gegen das sich nur noch gewaltsam angehen lässt.
Doch auch für diese Situation beginnt man bereits Abhilfe zu schaffen. Schließlich ist es der Berliner Regierung schon bewusst, dass sich die Folgen des rapiden Abbaus im Sozial –und Gesundheitswesen sowie die fortschreitende Entrechtung nur bedingt einschränken lassen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit mehr als gering ist, dass sich der duldsame Unmut des deutschen Volkes in gewaltsamen Widerstand wandelt, so möchte die merkelsche Regierung auch für diesen ausgesprochen unwahrscheinlichen Fall gewappnet sein. Schließlich stehen Aufstände, Revolten oder gar eine Revolution diametral zu den Zielen der Wirtschaft, an deren Fäden und Fleischtöpfen die gewählten Volkszertreter hängen.

Herrenlose Koffer auf Flughäfen und Bahnhöfen werden zum Synonym für die drohende Terrorgefahr in Deutschland. Dank des stets zur rechten Zeit erscheinenden Verfassungsschutzes wurde das Gepäckstück gerade noch rechtzeitig aufgefunden. So konnte verhindert werden, dass hunderte unschuldiger Opfer ihr Leben lassen mussten. In diesem und ähnlichen Tenor geht es ununterbrochen weiter. Stete Wachsamkeit wird verlangt. Schließlich könnte der Nachbar ein Terrorist sein, um genaueres in Erfahrung zu bringen, ist es wichtig sich mit dessen Lebensumständen zu befassen. Bei Zweifeln sollte man sich umgehend an die verantwortlichen Stellen wenden. Blockwartmentalität macht sich neuerlich in Deutschland breit.
Jeder bespitzelt jeden.

Da man bereits die Erwerbslosen mit sämtlichen Übeln als schmarotzende Plagegeister identifiziert hat, wurde es an der Zeit ein anderes Bauernopfer zu finden. Was lag da näher als der fremdartig anmutende hakennasige, olivfarbende Mitmensch mit Sprachdefiziten? Hatten nicht einige seiner Landsleute das World-Tradecenter attackiert, sodass mehr als dreitausend Menschen ihr Leben lassen mussten?

Ein Schelm, der denkt, dass sich in Wahrheit hochbrisante Papiere im WTC befanden, Tage zuvor Handwerker darin herumwirbelten und beide Türme wie bei einer fachgerechten Sprengung sauber in sich zusammenfielen. Unmittelbar nach dem Angriff erklärte der damalige Präsident George W. Bush dem Irak den Krieg, weil dieser „auf der Achse des Bösen“ läge, ohne näher zu erwähnen, dass bereits seit längerem ein leichterer Weg zum dringend benötigten Öl gesucht wurde, da die schwarzen Goldreserven Amerikas zur Neige gehen.
Vermeintliche Terroristen sind unter uns. Wie sie aussehen soll sich jeder selbst ausmalen, sicher ist nur, dass sie Koffer mit sich führen, die in einem unbemerkten Augenblick abgestellt werden. Was sich darin befunden hat, bleibt stets im Dunkeln. Sprengstoff mit Sicherheit nicht. Angesichts tausender verlorengegangener Gepäckstücke harmlosen Inhalts, die alljährlich auf Versteigerungen neue Besitzer finden, ist anzunehmen, dass es wohl eher der Verfassungsschutz selbst ist, welcher im Auftrag der Regierung Terrorangst schürt.

Schließlich soll die Bundeswehr im Einverständnis mit der Bevölkerung im Inneren eingesetzt werden. Nur dann, so wird den Menschen ununterbrochen eingehämmert, wird die Terrorgefahr gebannt und der soziale Frieden erhalten bleiben können.

Allerdings könnten persönliche Bedenken die Soldaten der Bundeswehr daran hindern, den Schießbefehl aufs eigene Volk auszuführen. Unter diesem Aspekt trägt sich die Bundesregierung mit dem ernsthaften Gedanken, bezahlte Söldner statt einer Berufsarmee einzusetzen, da diese mit Sicherheit keine Skrupel haben werden, die Bevölkerung zusammenzuschießen.
Doch was kümmern die Deutschen derartige Pläne und Überlegungen ihrer Volkszertreter, wenn es nur was Gutes im Fernsehen gibt, der Kühlschrank gefüllt, das Auto getankt, der Urlaub gebucht, das persönliche Lebensglück nicht gefährdet ist?

Und wenn dann erst eine WM die Volksgemeinschaft erneut in seligen Siegestaumel versinken lässt, wird es richtig schön. Bis Millionen Menschen aus dem schwarz-rot-goldenem Meer von Fahnen und Tüchern auftauchen, hat man in Berlin bereits unbehelligt an sämtlichen Stellschrauben zu Verschlechterung der Lebenssituation ihres Souveräns gedreht.
Langsam aber gleichmäßig. Gerade so, dass man es spürt, doch nicht so stark, dass sich das Opfer windet. Sorgfältig ist der Gradmesser des Erträglichen abgewogen, schließlich soll die Bevölkerung die Verschlechterung als Notwendigkeit akzeptieren.

Heute noch undenkbar, morgen möglicherweise Alltag, ist die Beschränkung des Internetzugangs für einen großen Teil der Bevölkerung. Sei es, dass man die Kosten derart hoch gestaltet, dass sie für die unteren Einkommensschichten nicht mehr tragbar sind, oder aber dass das Informationskontingent erheblich verringert wird, oder bestimmte Teile kostenpflichtig werden. Auch eine Mischung aus allem wäre denkbar. Insbesondere für die alleinstehenden Arbeitslosengeld-II-Bezieher würde der Verlust des Internetzugangs ein erheblicher Rückfall in die Isolation sein. Gerade das Telefon, als auch die Emails und Erwerbslosenforen sind häufig die Grundpfeiler für bundesweite Kommunikation mit anderen Menschen, helfen im Austausch bei Problemen mit Behörden oder es werden Freundschaften geknüpft und erhalten.
Der Regelsatz der Arbeitslosengeld-II-Bezieher ist vollkommen unzureichend. Ein größerer Posten, um regelmäßig außerhäusig Kontakte zu pflegen ist darin nicht vorgesehen. Folglich würde der äußere und innere Rückzug angetreten. Wehe denen, die weder Familie noch Freunde im engeren Umkreis haben.

Isolation macht krank. Menschen leiden, wenn sie unfreiwillig ohne soziale Kontakte leben müssen. Sie werden depressiv, entwickeln Ernährungsstörungen oder Suchterkrankungen, vereinsamen, verelenden, oder tragen sich mit Suizidgedanken.

Menschen mit geringem Einkommen gehen seltener zum Arzt. Allein die Praxisgebühr schreckt sie angesichts ihres unzureichenden Regelsatzes ab. Dadurch manifestieren sich die unterschiedlichsten Erkrankungen, werden chronisch, ziehen weitere Erkrankungen nach sich und werden schwer behandelbar. Die Kosten dafür gehen zu Lasten der Krankenkassen, die ihren Leistungskatalog immer weiter einschränken, was am Ende auf eine medizinische Grundversorgung hinauslaufen, die sich allerdings für den größten Teil der Bevölkerung als komplett mangelhaft erweisen wird.

Nur wer privat bestimmte Angebote der Krankenkassen zahlen kann, erhält vollumfänglich ärztliche Versorgung. Der Rest der Gesellschaft wird an den heute gängigen Zivilisationskrankheiten wie Diabetes, Schlaganfall oder Herzinfarkt zu Grunde gehen, sollte er nicht bereits vorher durch eigene Hand sozialverträglich aus dem Leben geschieden sein.
Möglicherweise jedoch stirbt er an einer bis dahin nie da gewesenen Seuche. Ein unbekannter Erreger rafft einen großen Teil der ärmeren Bevölkerung hin. Vergeblich kämpft man halbherzig um das Leben der Opfer, schließlich steht für deren Erhalt nicht all zu viel Geld zur Verfügung. Am Ende verscharrt man sie in Massengräbern, das Äquivalent zur bisherigen Armenbestattung. Die ängstliche, desinformierte Bevölkerung, welche zum vermeintlichen Schutz gegen nicht vorhandene Viren und geheimnisvolle Bakterien aufgerufen wird, ahnt nicht, dass einem vorher exakt festgelegten Teil der Gesellschaft während einer Jahre zurückliegenden Grippeschutzimpfung, ruhende Krankheitserreger injiziert wurden.

Bei der später ausbrechenden angeblich hochansteckenden Seuche handelt es in Wahrheit lediglich um millionenfach auftretende Einzelerkrankungen, die zeitversetzt nach erfolgter wiedereingeführter Pflichtimpfung ausgebrochen sind.

Doch darüber zerbricht man sich in Deutschland so wenig den Kopf, wie über die Ziele der Bilderberger. Dass Jahr für Jahr eine sich selbst elitär nennende Truppe, die sämtliche Fäden ausschließlich aus dem Hintergrund zieht, gezielt Regierungen, Wirtschaftslenker, Monarchen und andere Führungskräfte aus Wirtschaft und Politik zum informellen Gespräch einlädt, bereitet den Deutschen nur wenig Kopfschmerzen. Ebenso wenig, wie es sein kann, dass von uns gewählte Volksvertreter an dieser Veranstaltung teilnehmen ohne sich über die Inhalte ihrem Souverän gegenüber zu äußern.

Auch scheint es keinen weiter zu bekümmern, dass die Medien sich nicht einmal in homöopathischen Dosen dazu äußern. Alle halten sich an den Maulkorberlass. Auf Nachfragen seitens kritischer Berichterstatter reagieren die Verantwortlichen unwirsch und abweisend. Kein Kommentar kommt ihnen über die Lippen. So erfährt die breite Öffentlichkeit verständlicherweise nicht, dass während dieser Veranstaltung weltweit die politischen Richtungen und Normen vorgegeben werden. Dort werden die regelrechten Entscheidungen über die gesellschaftlichen Veränderungen der einzelnen Nationen festgelegt.

Da wird das besprochen, was später in Deutschland zur Politik erklärt wird.
Was das Thema Zwangsarbeit angeht, so hat die deutsche Gesellschaft dazu offensichtlich lediglich ein eindimensionales Denken, was sich ausschließlich auf die Zeit des Dritten Reichs beschränkt. Das Wissen über internationale Abkommen zwecks Abschaffung von Zwangsarbeit, die Anerkennung der Menschenrechte und das Grundgesetz sind marginal. Zwangsarbeit gibt es in den Köpfen der Bevölkerung – darunter auch die Bundesrichter – ausschließlich in Häftlingsdrillich und Holzpantinen in Verbindung mit gelben Sternen, rosa Dreiecken, schwarzen Rauten oder anderen Zeichen einer braunen minderbemittelten Horde. Offensichtlich ist keiner bereit ernsthaft über bestehende Abkommen und Gesetze nachzudenken und diese uneingeschränkt zu akzeptieren. Erhielten die vorliegenden Gesetze und Ratifizierungen die entsprechende Würdigung seitens der Regierung, wäre ein Gesetz wie Hartz IV überhaupt nicht möglich gewesen.
Allein die Tatsache, dass sich alle Gesetze am Grundgesetz zu orientieren haben, setzen das SGB II praktisch komplett außer Kraft.

Es gibt nicht einen Abschnitt im Sozialstrafgesetzbuch II, welcher sich mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt.

Keiner der Verantwortlichen machte sich bisher die Mühe der Bevölkerung zu erklären, wie der § 31 SGB II, der sogenannte Sanktionsparagraph mit der Würde des Menschen, Art. 1 Grundgesetz; körperliche Unversehrtheit, Art. 2; Schutz für Ehe und Familie, Art. 6 Grundgesetz vereinbar ist. Unerwähnt bleibt bis heute der Art. 11 Grundgesetz im Zusammenhang mit der Ortsabwesenheitsklausel im SGB II, nach der jeder Erwerbslose die persönliche Erlaubnis seines Fallmanagers benötigt, um die Stadt zu verlassen. Derartigen Einschränkungen unterliegen sonst nur Asylsuchende und Strafgefangene. Auch die freie Berufswahl nach Art. 12 Grundgesetz scheint für die Gründerväter und Befürworter von Hartz IV nicht zu existieren. Ebenso wenig wie die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz.

Geht es allerdings um die Belange des eigenen Volkes im Zusammenhang mit Entrechtung, Zwangsarbeit und Entwürdigung, entschwinden derartige Bekenntnisse ins Nirwana. Nur so lässt sich erklären, dass die verschiedenen Artikel der Menschenrechtskonventionen keinerlei Belang für die deutsche Regierung haben. Artikel 1, 2, 4, 5 , 6 und 13 beinhalten das Recht auf die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte, das Recht auf Leben, Verbot der Zwangsarbeit, auf Freiheit und Sicherheit, auf ein faires Verfahren und auf eine wirksame Beschwerde.

Gruß

Manni

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