Ende letzter Woche war bekannt geworden, dass von Seiten der Bundesanwaltschaft gegen zwei Redakteure der Internetplattform netzpolitik.org wegen Geheimnisverrats ermittelt wird. Auch gegen die unbekannten Quellen wurde ein Verfahren eingeleitet. Der Grund hierfür waren zwei Artikel, in denen über die Pläne des Verfassungsschutzes über eine verstärkte Internetüberwachung berichtet wurde. Dabei wurden Dokumente veröffentlicht, die nur für den Dienstgebrauch bestimmt waren, und somit geheim. Der Verfassungsschutz hatte daraufhin Anzeige erstattet. In der Folge hat es einen Aufschrei gegeben, da viele die Pressefreiheit angegriffen sahen. Der Generalbundesanwalt geriet heftig unter Kritik, auch Rücktrittsforderungen wurden laut. Seitdem weisen sowohl der Verfassungsschutz als auch die Bundesanwaltschaft jegliche Verantwortung zurück.
Die Bundesanwaltschaft gibt an, sie hätte zunächst nur ein Prüfverfahren eingeleitet, um zu sehen, ob sie in diesem Fall überhaupt zuständig wäre. Erst als der Verfassungsschutz ein Gutachten eingereicht habe, aus dem hervorging, dass es sich um Geheimnisverrat handelte, wurden die Ermittlungen eingeleitet.
Der Verfassungsschutz wiederum betonte, man hätte lediglich gegen Unbekannt Anzeige erstattet. Es sei vor allem darum gegangen herauszufinden, auf welchem Wege die Dokumente an die Journalisten gelangt seien. Auch gegen die Journalisten zu ermitteln wäre einzig und allein die Entscheidung der Bundesanwaltschaft gewesen.
Auch das Justizministerium hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. Sie hätten die Bundesanwaltschaft davor gewarnt Ermittlungen einzuleiten. Die Bundesanwaltschaft dementiert dies, es hätte bloß allgemeine Hinweise dazu gegeben, dass ein Verfahren möglicherweise problematisch sein könnte.
Derzeit ruhen die Ermittlungen vorerst. Es wird auf ein Gutachten gewartet, das klären soll ob Landesverrat vorliegt oder nicht. Davon wird abhängen, wie es weiter geht, denn normalerweise hat die Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen für Journalisten aufgrund der Pressefreiheit keine Auswirkungen, insofern sie nicht zum Diebstahl der Dokumente aufgefordert haben, sondern sie nach dem Erhalt lediglich ausgewertet und veröffentlicht haben. Bei Landesverrat hingegen drohen auch Journalisten Haftstrafen von einem Jahr bis Lebenslänglich.
Unter Landesverrat versteht man allgemein Formuliert die Weitergabe oder Veröffentlichung von Informationen, die die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnten.
Quellen: tagesschau.de, spiegel.de, n-tv.de
Kommentar:
Ein höchst interessanter Fall. Derzeit sieht es ja eher nicht danach aus, dass das nun erwartete Gutachten zu dem Schluss kommt, dass es sich um einen Fall von Landesverrat handelt. Meiner Meinung nach ist es das auch nicht. Ich habe die entsprechenden Artikel zwar nicht gelesen, doch soweit ich das aus der Berichterstattung in den Medien ableiten konnte, ging es dabei lediglich darum, dass der Verfassungsschutz plant, die Internetüberwachung auszubauen. Wie diese Informationen alleine die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden sollen ist für mich beim besten Willen nicht ersichtlich. Ich denke eher, dass es sich um einen Versuch handelte potentielle Informanten und lästige Journalisten zukünftig abzuschrecken. Ein Versuch, der wohl nach hinten losgegangen ist.