Hallo,
für alle, die es (vielleicht) noch nicht wissen: ab 2013 wird die Rundfunkgebühr reformiert. Die Gebühr als solche (17,98 Euro/Monat) bleibt wie gehabt. Sie wird dann aber nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt erhoben- und heißt, dementsprechend: Haushaltsabgabe.
Alles soll endlich gerecht werden! Statt über gebührenpflichtige Geräte zu streiten, wird pauschalisiert. Jeder muss zahlen – ohne Ausnahme. Das ist der Plan. Wer auf Fernseher und Radio verzichtet, wird ebenfalls zur Kasse gebeten – vermutlich direkt vom Finanzamt.
„Schon die Möglichkeit, jederzeit öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen zu dürfen, ist ein hohes Gut“, sagt Verfassungsrechtler und Ideengeber Paul Kirchhof kürzlich im „Rheinischen Merkur“.
Dass sein Plan dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ARD, ZDF, Deutschlandradio) satte Mehreinnahmen bescheren würde, nimmt er in Kauf.
Nahm die GEZ 2008 noch etwa 7,26 Milliarden Euro ein, könnte es mit der neuen Haushaltsabgabe auf 8,63 Milliarden Euro steigen – wenn jeder der 40 Millionen Haushalte (Statistisches Bundesamt) 17,98 Euro pro Monat zahlt.
UNTERNEHMEN MÜSSEN ZAHLEN
Noch streitet man, doch es zeichnet sich ab: Auch Unternehmen werden die Haushaltsabgabe zahlen müssen.
Angenommen, jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland (3,6 Millionen laut Statistischen Bundesamt) müsste die Abgabe leisten, würde der Gebührentopf mit weiteren 776 Millionen Euro gefüllt.
Möglich ist aber auch eine Staffelung. Demnach hängt die Höhe der Abgabe von der Größe des Unternehmens ab. Große Firmen würden deutlich mehr zahlen. Weitere Einnahmen winken.
WAS WIRD AUS DEM RIESIGEN GEZ-APPERAT?
1125 Mitarbeiter, jährliche Kosten von 164 Millionen Euro. Das einzusparen, bedeutet für die Bundesregierung ein dickes Plus für ihr Sparpaket.
Burkhardt Müller-Sönksen, medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion meint: Die GEZ sei ohnehin „verfassungsrechtlich bedenklich“ und „viel zu teuer“.
Für die Mitarbeiter schwebt den Politikern eine „sozialverträgliche Umstellung“ vor. Einige könnten offenbar auch in den örtlichen Finanzämtern unterkommen.
WER WIRD NEUER GEBÜHREN-EINTREIBER?
Wie die Gebühren künftig eingetrieben werden, darüber scheiden sich die Geister. Wahrscheinlich ist: Die bereits heute überlasteten Finanzämter sollen die Aufgabe übernehmen.
Eine einfache Anfrage beim Einwohnermeldeamt würde ausreichen, um die Gebührenzahler zu erfassen.
MIETERDATEN SOLLEN WEITERGELEITET WERDEN
Was dürfen GEZ und Vermieter?
Vermieter werden ab 2013 unfreiwillige Helfer für GEZ-Fahnder – sie sind verpflichtet Namen und Kontaktdaten ihrer Mieter auf Anfrage weiterzuleiten. Ist das überhaupt legal? BILD. de beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Auskunfts-Pflicht gegenüber der GEZ und dem Vermieter.
Ab 2013 gilt ein neues Rundfunk-Gebührenmodell: Jeder Haushalt muss demnach die komplette Gebühr zahlen – auch wenn gar kein Fernseher vorhanden ist und nur ein Radio läuft. Die Einbeziehung der Hauseigentümer dient der lückenlosen Erfassung aller möglicher Schwarzseher, das berichtet die „Neue Westfälische“.
Aber ist das überhaupt rechtens?
Ja, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Es besteht eine Auskunftspflicht des Wohnungsvorstands (Hauptmieter) gegenüber den Rundfunkanstalten. Diese kann, wenn nicht bereits über das Einwohnermeldeamt geschehen, ab 2013 auch vom Hauseigentümer eingeholt werden“, erklärt die Expertin.
Was dürfen GEZ-Fahnder?
Sie dürfen zwischen 7 und 22 Uhr klingeln, müssen sich dabei immer ausweisen. Sie dürfen sich über die Wohnsituation und Anzahl der anmeldepflichtigen Geräte erkundigen. Außerdem können sie sich bei den Nachbarn erkundigen, ob man solche Geräte besitzt. Außerdem dürfen sie durchs Fenster schauen, aber nicht bewusst eine Wohnung ausspähen. UND: Sie dürfen selbst ein Gerät anmelden (Zwangsmeldung bei Gewerbetreibenden).
Was dürfen die Fahnder nicht?
Die Wohnung betreten, wenn sie nicht dazu aufgefordert wurden. Sie dürfen zwar bei Auskunftsverweigerung Bußgeld androhen, aber niemanden unter Druck setzen.
DAS SIND DIE TRICKS DER GEZ
Trick 1: Blick auf die Quote. Die GEZ gleicht die Zahl der Anmeldungen in einer Straße mit der Zahl der Wohneinheiten ab. Weicht die Anmeldequote von der Norm ab, schauen die Fahnder besonders genau hin.
Trick 2: Falsche Umfragen. Die Fahnder der GEZ fragen selten direkt nach, ob im Haushalt ein Radio oder TV vorhanden ist. Häufig geben sie vor, eine Umfrage zu einer Sendung zu machen. Wer antwortet, sitzt in der Falle.
Trick 3: Der unerlaubte Hausbesuch. Sie müssen einen GEZ-Mitarbeiter nicht in Ihre Wohnung oder Büro lassen, hier haben Sie Hausrecht. Nur die Polizei darf Ihre Wohnung betreten, der GEZ-Mitarbeiter nicht
Trick 4: Gekaufte Adressen. Laut Stiftung Warentest kaufen die Fahnder Adressbestände auf. Wer beispielsweise bei einem TV-Quiz teilgenommen hat, ohne bei der GEZ gemeldet zu sein, macht sich verdächtig.
Trick 5: Fangfragen. Wer beim Schwarzsehen erwischt wird, wird oft gefragt, wie lange er das Gerät schon hat. Vorsicht: Wer jetzt mehrere Jahre angibt, bekommt unter Umständen eine sehr hohe Rechnung zur Nachzahlung.
Quelle:www.bild.de