Autor Thema: Der Bunker kommt weg: Stadt und WGH einigen sich auf weitere Entwicklung  (Gelesen 2368 mal)

LordOzma

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
  • Stefan Brederecke - Soz.Medien
HERRENHAUSEN * Die Entwicklung des Ensembles Herrenhäuser Markt ist auf gutem Weg: Nach den zuständigen Gremien der Landeshauptstadt Hannover (LHH) hat nun auch der Aufsichtsrat der Wohnungsgenossenschaft Herrenhausen (WGH) dem Erwerb des Herrenhäuser Bunkers durch die WGH zugestimmt.

„Am Herrenhäuser Markt, der Stadtmitte von Herrenhausen, vollzieht sich eine komplexe Entwicklung. Der Herrenhäuser Markt verändert Schritt für Schritt sein Gesicht durch eine Bündelung von privaten Hochbaumaßnahmen im öffentlichen Raum“, teilt die Stadt mit, und die Stationen:

  • 2007 wurde das Geschäftshaus neben dem Bunker realisiert, als erster Baustein einer gestalterischen und funktionalen Aufwertung des Herrenhäuser Marktes, der auch die Präsenz des Bunkers abmildert.
  • 2008 und 2010 wurde der Herrenhäuser Markt aus Mitteln des Programms „Hannover schafft Platz“ in zwei Abschnitten umgebaut.
  • 2011 wurde die Stadtbahnhaltestelle Herrenhäuser Markt barrierefrei ausgebaut und als Mittelhochbahnsteig errichtet.

Der WGH-Klotz.

Gegenwärtig realisiert die WGH auf ihrem eigenen Grundstück am Standort der alten Ladenzeile am Herrenhäuser Markt ein Wohn- und Geschäftshaus mit Nahversorgungszentrum, Arztpraxen, Büros und Wohnnutzung. Durch das Bauvorhaben entsteht eine besondere urbane Qualität und gestalterische Aufwertung.

Der Vervollständigung dieser Entwicklung hat bisher der Bunker am Herrenhäuser Markt im Wege gestanden. Der Bunker gilt stadtplanerisch als „verschenkter Raum“ an diesem Standort. Stadt und WGH haben sich auf den Abriss des Bunkers geeinigt. Begründung: Der Abbruch des Bunkers und eine Neuentwicklung dieses Areals eröffnet Entwicklungsmöglichkeiten, die auch die städtebaulichen Kriterien und Anforderungen für eine Neubebauung erfüllen:

  • Weiterentwicklung der Stadtteilmitte von Herrenhausen Stärkung der Zentralität des Herrenhäuser Marktes,
  • Realisierung einer für den zentralen Versorgungsbereich angemessenen Nutzung bzw. Nutzungsmischung und Ergänzung der Nahversorgung,
  • Belebung in der Erdgeschosszone,
  • Schaffung von (bezahlbarem) Wohnraum,
  • Ergänzung und Abschluss der begonnenen baulichen Entwicklung und
  • Gestaltung des öffentlichen Raumes vor dem Neubauvorhaben analog der Stadtplatzgestaltung.
Zwischenzeitlich liegen aufgrund der großen Zahl von Bunkern, die in jüngster Zeit aus der Zivilschutzbindung entlassen wurden, umfangreiche Erfahrungen bei den einschlägigen Unternehmen vor, um diese Belastungen akzeptabel zu halten.

Die Behörden werden durch entsprechende Auflagen sicherstellen, dass die Beeinträchtigungen die Grenzen des Zumutbaren nicht übersteigen.

Die WGH trifft ohnehin die entsprechenden Vorkehrungen.

Quelle: Hallo Herrenhausen (Sonntagsblatt), 27.10.2013