Autor Thema: Empfehlungen zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II  (Gelesen 344 mal)

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"Soziale Sicherungssysteme und Sozialrecht"

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Die Empfehlungen sind bereits im vergangenen März verabschiedet worden, gleichwohl immernoch von aktueller Bedeutung und informativ. Der Einsatz des Förderinstruments nach § 16i SGB II jährt sich aktuell zum ersten Mal.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge wird aus Mitteln des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2019/dv-21-18_teilhabe-am-arbeitsmarkt.pdf