Autor Thema: Tarifeinheitsgesetz  (Gelesen 2187 mal)

Ryu

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Tarifeinheitsgesetz
« am: 13. Mai. 2015, 10:09:26 »
Wie einige ja sicher bereits mitgekriegt haben plant die Bundesregierung die Einführung eines neuen Gesetzes: Das Tarifeinheitsgesetz. In diesem Zusammenhang habe ich mal ein wenig im Internet recherchiert (Quellen: stern.de und faz.net) und eine kleine Erläuterung verfasst.

Hintergrund des Gesetzes ist, dass das Bundesarbeitsgericht vor einigen Jahren (2010) die bis dahin geltende Tarifeinheit gekippt hatte. Das führte dazu, dass in einem Betrieb nun mehrere konkurrierende Gewerkschaften für ihre Mitglieder jeweils eigene Tarifverträge aushandeln konnten.

Das neue Gesetz soll dies nun eindämmen indem in jedem Bertrieb immer der Tarifvertrag gültig ist, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern verhandelt wurde. Andere Gewerkschaften haben aber das Recht vom Arbeitgeber angehört zu werden und können sich dem bestehenden Vertrag anschließen. Sollte es zu Unstimmigkeiten darüber kommen welcher Vertrag gültig ist, kann eine Gewerkschaft dies vorm Arbeitsgericht entscheiden lassen. Um derartige Streitigkeiten jedoch von vornherein zu vermeiden sollen die Gewerkschaften ihre Zuständigkeiten untereinanader abstimmen, zum Beispiel nach Berufsgruppen. Erwähnenswert ist noch, dass diese Tarifeinheit pro Betrieb gelten soll und nicht pro Unternehmen. Das würde bedeuten, dass große Unternehmen mit vielen Niederlassungen auch weiterhin verschiedene Tarifverträge für ihre Angestellten der selben Berufsgruppe haben könnten, je nach dem in welchem Betrieb welche Gewerkschaft die meisten Mitglieder hat.

Gerade im Zusammenhang mit den Streiks bei der Deutschen Bahn wird dieses geplante Gesetz von den Medien immer wieder mal behandelt, auch wenn bis jetzt völlig unklar ist ob sich daran überhaupt etwas ändern würde. Die GDL ist zwar eine recht kleine Gewerkschaft, doch in ihrer Berufsgruppe (Lokführer) könnte sie dennoch die meisten Mitgleider haben. Wenn dem so wäre, dann hätte das Gesetz keinerlei Auswirkungen auf eventuelle zukünftige Streiks. Das Streikrecht selbst könnte jedoch durchaus betroffen sein, denn da kleinere Gewerkschaften in den jeweiligen Berufsgruppen dann ja nichts mehr erreichen könnten dürften sie auch nicht mehr streiken. Das wiederum könnte zu verstärkten Kooperationen unter den Gewerkschaften und somit Flächentarifen führen.

Die letzte Frage die sich noch stellt, und die durchaus entscheidend ist, ist, ob das Gesetz überhaupt verfasungsrechtlich zulässig wäre. Dazu liegen derzeit sich widersprechende Gutachten vor. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass am Ende das Bundesverfasungsgericht entscheiden muss.

Was denkt ihr darüber? Ist das Gesetz notwendig um den Tarifwirrwarr zu entflächten oder ist es ein unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie? Macht das Gesetz in seiner derzeitigen Form überhaupt Sinn?

Neugier

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Antw:Tarifeinheitsgesetz
« Antwort #1 am: 13. Mai. 2015, 21:00:31 »
Meiner Meinung wäre es ein Vorteil den Tarifdschungel zu entflechten. Jedoch bin ich nicht dafür die kleinen Gewerkschaften ins Abseits zu stellen.
Das wäre ein maßgeblicher Eingriff in unsere Demokratie. Ich denke auch nicht, dass so eine Gesetzgebung vor dem BVG Bestand hat.
Ich bin so wie ich bin, so isses!

Ryu

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Antw:Tarifeinheitsgesetz
« Antwort #2 am: 15. Mai. 2015, 08:56:06 »
Meiner Meinung wäre es ein Vorteil den Tarifdschungel zu entflechten. Jedoch bin ich nicht dafür die kleinen Gewerkschaften ins Abseits zu stellen.
Das wäre ein maßgeblicher Eingriff in unsere Demokratie. Ich denke auch nicht, dass so eine Gesetzgebung vor dem BVG Bestand hat.

Es ist immer extrem schwierig die Entscheidungen des BVG vorherzusagen, gerade bei Gesetzen, bei denen die tatsächlichen Auswirkungen noch gar nicht feststehen. Grundsätzlich stimme ich jedoch zu, die Gewerkschaften sind ein wesentlicher Teil des Systems und sollten daher einen gewissen Schutz genießen. Andererseits muss ich auch sagen, dass es bei kleineren Gewerkschaften etwas problematisch sein kann, zumindest dann, wenn die Streiks die Infrastruktur betreffen, wie bei der GDL. Ich denke aber statt dieses Tarifeinheitsgesetzes wäre es hier vielleicht Sinnvoller das Streikrecht selbst abzuändern, so dass längere Streiks zum Beispiel erst dann erlaubt wären, wenn eine Schlichtung durch eine dritte Partei fehlgeschlagen ist.

Grundsätzlich vertrete ich jedoch die Meinung, dass Gewerkschaften im Sinne ihrer Mitglieder handeln müssen, also primär Lohn, Jobsicherheit und Arbeitssicherheit im Vordergrund stehen sollten. Wenn eine Gewerkschaft jedoch anfängt sich primär für die eigenen Interessen einzusetzen, so denke ich dass der Zweck verfehlt wird. Und bei vielen kleinen konkurrierenden Gewerkschaften ist dieses Risiko natürlich immer gegeben.