Autor Thema: Soziale Medien im WTM  (Gelesen 11518 mal)

Neugier

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Antw:Soziale Medien im WTM
« Antwort #30 am: 03. Mär. 2012, 12:26:51 »
 ;D ;D Hallo Leute,  :o :o

ich bin auch mit manchen Themen die der Bereich "soziale Medien" von sich gibt nicht so einverstanden. O0 Da sträuben sich manchmal meine Haare O0.

Aber man muss auch sehen, das dies was Neues ist. Und das Neue ist immer verwunderlich, oder?
In meinem schon reiferen Alter (nach Jahren) und einigen Überlegungen, bin ich zu dem Standpunkt gekommen, dass man die zwei Jungs doch eher unterstützen sollte als niedermachen. Nun gebt Euch einen Ruck, lasst das persönliche außen vor (Ihr wisst was ich meine) und bringt Eure Ideen mit ein. Jeder von Euch hat Ideen und Einfälle wie man das Eine oder Andere besser oder verständlicher machen kann.
Ich weiß das der harte Kern der WTM-ler ein ganz kompetenter Haufen ist. Also lasst auch diesen Bereich der sozialen Medien nicht untergehen.   ;D ;D
Ich bin so wie ich bin, so isses!

Andreas G. Wilsdorf

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Soziale Medien im WTM / Kostenfalle
« Antwort #31 am: 15. Mär. 2012, 08:46:34 »
Kostenfallen im Internet

Das Problem:

Dubiose Geschäftsmodelle, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet in Kostenfallen gelockt werden, haben zugenommen. Bestimmte Leistungen werden als „gratis“ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele deklariert oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Mit der Rechnung folgt das böse Erwachen, da angeblich ein Abonnement abgeschlossen wurde. Viele Verbraucher zahlen, weil sie sich durch Inkassounternehmen und Rechtsanwälte unter Druck gesetzt fühlen.

Die „alte“ Lösung

Oft ist gar kein Vertrag zustande gekommen.
Ein Vertrag über eine kostenpflichtige Dienstleistung kommt in der Regel nicht zustande. Voraussetzung für einen Vertrag ist, dass sich beide Seiten bei allen wesentlichen Punkten einigen, also auch beim Preis.

Oft kann der Vertrag angefochten oder widerrufen werden.
Selbst wenn im Einzelfall doch ein Vertrag zustande kommt, können Kunden ihre Vertragserklärung anfechten, wenn sie sich nicht bewusst waren, einen entgeltpflichtigen Vertrag zu schließen oder wenn die Internetseite so gestaltet war, dass sie durch Täuschung zu ihrer Vertrags¬erklärung veranlasst wurden. Darüber hinaus können Verbraucher einen im Internet geschlossenen Vertrag regelmäßig widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt mindestens 14 Tage, oft sogar einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat.

Aktueller Vorstoß des Bundesjustizministeriums
   
Die „neue“ Lösung: Internetbutton gegen Kostenfallen

Ein Vorstoß aus dem Bundesjustizministerium verbessert den Schutz gegen Kostenfallen im Internet. Die „Buttonlösung“ sorgt dafür, dass Internetverträge nur geschlossen werden können, wenn der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Der Bestellbutton muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen – z. B. durch die Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“. Dies gilt immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden, ob mit dem heimischen Computer, Smartphone oder Tablet-PC. Der Bundestag hat das Gesetz am 2. März 2012 verabschiedet. Das Gesetz wird jetzt dem Bundesrat zugeleitet. Es wird voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. Der Schutz der „alten Lösung“ besteht daneben fort.

Andreas G. Wilsdorf

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Antw:Soziale Medien im WTM Nachschlag
« Antwort #32 am: 22. Mär. 2012, 12:00:23 »
Soziale Medien – Ein Zwischenstandsbericht

Als ich vor drei Monaten anfing im WTM, da hatte ich durch Facebook, Spin.de und AOL auch durch Myspace und diverse Foren in den letzten 12 Jahren, in vielen Teilbereichen der neuen Medien mich „rumgetrieben“ und jede Menge Erfahrungen gesammelt. Durch die Bürgerarbeitsmaßnahme beschäftigte ich mich nun ganztägig mit den diversen sozialen Netzwerken Portalen usw.

Die Vernetzungen der unterschiedlichsten Portale, deren Datenaustausch stellte sich als weitaus größer und Umfangreicher dar als man vermuten könnte. Nicht nur die Datenaustausche die man selbst bewusst in Gang setzt, sondern auch jene die man versehentlich und unbewusst auslöst. Und die welche automatisch erhoben werden. Diese ganzen Zusammenhänge auch nur annähernd zu begreifen, im Grunde muss man ein IT- Studium haben um das annähernd zu erfassen.

Die Bereiche die dabei berührt werden und nicht gerade wenig an Kenntnissen erfordert sind sehr vielschichtig.

 
- Medienrecht    - Urheberrecht    - Wiedergaberecht   -Soziale Kenntnisse
- Mobbing       - Onlinerecht       - Softwarekenntnisse   - psychologische Werte

      Umgangsformen die sog. Netikette und eben Schreibformen denen jeweils bestimmte   
      Bedeutungen zugemessen werden. Die Auseinandersetzung mit diesen bereichen ihren   
      Übergängen und Anschlussthemen sind kein *mal eben lesen und anwenden – Ding*
     
Alle Bereiche, das Wissen daraus muss immer wieder einbezogen werden. Das zu gestalten ist nicht immer ganz einfach. Auch muss das Wissen darüber ständig aktualisiert werden. Der zeitliche Aufwand an Recherchezeiten ist immens. Für einen Artikel über bestimmte Themen bedarf es manchmal einen Tag oder mehr allein für das recherchieren der Grundlagen.

Es bleiben bei diesen Recherchen aber oft auch Informationen hängen über die dann anderweitig wieder Verwendung finden.

Ich bin jetzt knapp drei Monate im WTM und abgesehen von einigen Unpässlichkeiten die durch andere Ereignisse potenziert wurden sind die Erfahrungswerte und erlangten Fachkenntnisse auch und gerade im Bezug auf mögliche spätere berufliche Aktivität nicht unerheblich.

Andreas G. Wilsdorf

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Soziale Medien im WTM / Facebook News
« Antwort #33 am: 24. Apr. 2012, 09:55:40 »
Neues von Facebook

Auf  http://www.tagesschau.de/wirtschaft/facebook294.html wird gemeldet das Facebook zwar eine Steigerung der Nutzerzahlen zu verbuchen hat aber sinkende Gewinne.

Erstmalig nach mindestens Zwei Jahren hat Facebook seinen Umsatz im Quatalsvergleich nicht steigern können. Dann kommen diverse Erklärungen warum das denn so sei. Wirklich nachvollziehbar ist aber nur die offensichtlichste Erklärung. Das, aufgrund des starken gesamten Werbewachstums bei Facebook saisonale Rückgänge nicht ins Gewicht fielen.

Der Umsatz ist zwar im Jahresvergleich um 45% auf über eine Milliarde US-$ gestiegen, der Nettogewinn aber sank zeitgleich um 12% auf 205 Millionen US-$ …. Jetzt folgt noch für den Laien teils unwichtige und / oder nicht wirklich nachvollziehbare Informationen über finanzwirtschaftliche Details. Die dann in dem Satz gipfeln.

Unter diesen Umständen bereite jede Wachstumsschwäche den Investoren Sorge.

Dann folgt eine Reihe von Daten über die Steigerungen von Nutzerzahlen, Zugriffssteigerungen besonders durch mobile Geräte auch die Mitarbeiterzahlen sind um über 1/3 gestiegen.

Unter Berücksichtigung der Investitionen die Facebook geleistet hat, an Neuentwicklungen, Arbeitsplatzbeschaffung, Prozesskosten, Börsengangvorbereitung usw. usw.  Das da sich die Gewinnsteigerung relativiert ist sogar dem Laien bewusst.

Unter diesen Umständen bereite jede Wachstumsschwäche den Investoren Sorge.

Also mir fällt da garnix mehr zu ein.

Ein neues innovatives Unternehmen mit völlig neuen Ideen und einem relativen Aufwand füllt einen unbewussten Bedarf im Bereich der Online-Community-Service Leistungen. Die Wachstumszahlen sind enorm. Der Bedarf steigt Proportional zum Angebot. Natürlich sind dann auch die Gewinne entsprechend zum allgemeinen Wirtschaftswachstum extrem hoch. Natürlich geht das nicht ewig so weiter. Irgendwann sind die Gewinne prozentual rückläufig.

Wenn ich dann aber lese Nettogewinn 205 Millionen US-$ … dann fehlt mir absolut jedes Verständnis für die *Sorge der Investoren* Die Dreistigkeit die hinter dieser Sorge steht empfinde ich als hochgradig a-soziale Denkungsweis.

Andreas

Andreas G. Wilsdorf

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Antw:Soziale Medien im WTM
« Antwort #34 am: 24. Apr. 2012, 10:01:00 »

Andreas G. Wilsdorf

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Antw:Soziale Medien im WTM / Anwaltsinterview - Urheberrecht
« Antwort #35 am: 24. Apr. 2012, 13:38:04 »
Das Anwalts – Interview

Es ist Mittwoch, gegen 17.30 Uhr. Wir, Andreas und Ingo, betreten ein Geschäftsviertel an der Podbielskistraße. Alles ist neu, ein Gewirr aus verschiedenen Gebäuden, mittendrin ein Geldautomat. „Guck mal, da kannst Du gleich den Anwalt bezahlen.“ kommentiere ich das Gerät an ungewöhnlichem Ort. Die Bemerkung bezog sich auf unseren Termin, einem Gespräch mit dem hannoverschen Anwalt Jean Gutschalk. Wir möchten von ihm mehr wissen zu Urheberrecht, Abmahnungen, ACTA – kurz: zu dem was man allgemein unter Internetrecht versteht. Im vierten Stock von Gebäude 166B begrüßt uns der Anwalt mit sehr festem Händedruck. „Tennisarm.“ vermutet Andreas.

Anwalt Gutschalk war gesprächsbereit und beantwortete unsere Fragen sehr ausführlich und weit reichend. Das Gespräch ist hier zusammengefasst. 

Das Thema Urheberrecht ist ein weites und kompliziertes Feld. Schwer verständlich ist für viele Internet-Nutzer die „fehlende Stofflichkeit“ bei Urheberrechts-Verletzungen. Jeder könne nachvollziehen, dass der Diebstahl von Süßigkeiten aus einem Supermarkt strafrechtliche Konsequenzen haben müsse. Der Diebstahl (d. h. das unberechtigte Kopieren und Herunterladen von Texten, Bildern, Musik und Filmen aus dem Internet) von „geistigem Eigentum“ gilt aber nach wie vor als Kavaliersdelikt. Die geklauten Datenströme begriffen viele nicht als „Eigentum“, ihr Kopieren und Herunterladen nicht als Diebstahl.

Andererseits lässt der Gesetzgeber in der Rechtssprechung auch immer wieder Raum für großzügige Interpretation. Das sorgt für Unsicherheit und Verwirrung. Ein Beispiel: die „100 Euro-Deckelung“. Zum 01. September 2008 trat der neue § 97a Abs.2 UrhG (Urheberschutz Gesetz) in Kraft. Dieser Gesetzes-Zusatz soll die von Abgemahnten zu tragenden Kosten (also Anwalts- und Streitwert-Kosten) einer berechtigten, urheberrechtlichen Abmahnung auf 100 Euro begrenzen- wenn es sich um eine erstmalige Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt, die außerhalb des geschäftlichen Verkehrs begangen wurde. Puh! Was heißt das?
In Betracht kommt eine Anwendung des § 97a Abs. 2 UrhG insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung von Musiktauschbörsen, bei der Verwendung von fremden Fotografien im Internet und bei der Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Straßenkartenausschnitten auf privaten Homepages.
Wo ist jetzt das Problem? Selbst Juristen sagen, diese Vorschrift besteht praktisch ausschließlich aus unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Auslegung derzeit noch unklar ist.
Zum Beispiel „Der Grundsatz bzw. die Berechtigung (der Abmahnung)“. Die Abmahnung ist berechtigt, wenn einerseits der Rechtsverstoß vorliegt und überdies auch die Abmahnung erforderlich war. Das ist aber dann nicht der Fall, wenn der Betreffende bereits eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat.
Zum Beispiel „die Erstmaligkeit (der Abmahnung)“. Entscheidend ist, ob es sich aus der Sicht des Verletzten (d. h. der, dessen Urheberrecht verletzt wurde) um die erstmalige Abmahnung handelt. Unklar ist jedoch, wie weit hier der Begriff der Abmahnung zu fassen ist. Nur wenn exakt dieselbe Rechtsverletzung erneut begangen wird, ist eine Abmahnung keine erstmalige Abmahnung mehr. Was genau als erstmalige Abmahnung verstanden wird, müssen jedoch nun die Gerichte klären.
Zum Beispiel „die nur unerhebliche Rechtsverletzung“. Der Gesetzgeber versteht hierunter ein nur geringes Maß an Rechtsverletzung, sowohl in qualitativer, als auch in quantitativer Hinsicht. Um welche ‚Bagatellverstöße’ es sich dabei genau handelt, hat der Gesetzgeber offen gelassen. Also – unklar!
Zum Beispiel „der einfach gelagerte Fall“. Bislang hieß es in der Rechtssprechung regelmäßig, dass es sich beim Urheberrecht generell nicht um einfach gelagerte Fälle handelt. Ausgegangen wurde dabei von dem, was Juristen in ihrer Ausbildung lernen.

Das Urheberrecht gehört dort nicht zum Pflichtstoff. Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich bei „einfach gelagerten Fällen“ um solche, die nach Art und Umfang ohne größeren Arbeitsaufwand zu bearbeiten ist. Auch hier sind aktuell noch viele Fragen offen.
Zum Beispiel „außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“. Nach den Gesetzgebungsmaterialien ist unter dem Handeln im geschäftlichen Verkehr jede wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Markt zu verstehen, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszwecks zu dienen bestimmt ist. Wo jedoch genau die Grenze zum geschäftlichen Verkehr liegt, ist aktuell noch unklar.
Hier sieht man, das Rechtssprechung manchmal mehr vernebeln als aufklären kann.

Alles in Allem waren die Antworten noch weit ausführlicher als sich hier aufzeichnen lässt, doch insgesamt weitgehend auch für den Laien verständlich der sich mal grundsätzlich informieren will. Im Internet gibt es zahlreiche Quellen die dieses Thema auch umfangreich, nicht immer nachvollziehbar behandeln. Wir hoffen das wir euch einen Einblick verschaffen konnten in die Welt des Urheberrechtes mit dem Schwerpunkt Onlinerecht. Also nicht einfach Fotos Texte anderer, frei Schnauze, hochladen sondern immer erst den Urheber anschreiben, anfragen ob er dies gestattet.

Andreas G. Wilsdorf                           Ingo Howind

Ein gemeinsames Projekt von
Soziale Medien im WTM

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« Letzte Änderung: 02. Mai. 2012, 13:42:07 von Andreas G. Wilsdorf »

Andreas G. Wilsdorf

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Antw:Soziale Medien im WTM / Facebook
« Antwort #36 am: 02. Mai. 2012, 10:10:39 »
Facebook will am 18. Mai an die Börse

So lautet eine Schlagzeile. Es steht ja schon einige Zeit an das Facebook an die Börse geht. Entsprechend herrscht auch die Spannung in Investmentkreisen. Die Börsianer überschlagen sich förmlich mir Gerüchten, Mutmaßungen und Erwartungen. E wird mit Summen bis in zweistelligen Milliardenbereichen hantiert, welche sich dem Verständnis „normalsterblicher“ eher entzieht. Dennoch dürfen wir durchaus gespannt sein in wie weit sich das auf die Facebook – Anwendung die wir nutzen tatsächlich auswirkt.

Wird es noch mehr Werbung geben?

Welche Funktionen werden kommen?

Wird Facebook irgendwann kostenpflichtig oder auch Teilkostenpflichtig?

Eines dürfte klar sein. Wer investiert in den Börsengang von Facebook, der will auch Gewinne erzielen. Dem ist es erstmal egal was Facebook wie macht, solange eine Rendite erzielt wird.
Es ist zwar davon aus zu gehen das der Börsengang von Facebook nicht so ein Reinfall wird wie die Telecomaktie doch zu glauben das keine Gefahr droht und alles gut wird ja sogar besser und das auf Dauer der ist dann wirklich naiv.

Letztendlich müssen wir alle abwarten was passiert. Wer sich aufmacht zu investieren, sich Aktien zu kaufen und wer wo wie Einfluss zu nehmen in der lage ist wird sich erweisen.

Auch wenn ich selbst Facebook nutze und mich täglich mit sozialen Netzwerken auseinander setze und das oft und gerne, so gibt es dioch auch ein Leben ohne Facebook, Twitter und andere soziale Medien.  Sich das bewusst zu machen ist überaus hilfreich.

Andreas

Andreas G. Wilsdorf

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Antw:Soziale Medien / Allgemein
« Antwort #37 am: 08. Mai. 2012, 10:13:03 »
Ich spiele soziale Medien.

Die Zeiten wo soziale Netzwerke ein netter Zeitvertreib war, wo Facebook, Twitter, Youtube und andere soziale Netzwerke allein dazu dienten mit anderen sich zu verabreden, private Comunitys aus zu tauschen sind bereits zur Nebensächlichkeit geworden.

Inzwischen dienen Facebook und Co zunehmend unterschiedlichsten wirtschafts- und Managementinteressen. Da wird Werbung betrieben Produktwerbung wie auch Imagewebung. Kundenpflege und Interessentengewinnung. Ja sogar ganz simple Wirtschaftsspionage ist kein Fremdwort mehr. Die Gewinnmage ist noch nicht genau absehbar was absolute zahlen betrifft. Fakt ist aber das Die sozialen Medien konsequent genutzt ein mittelständisches Unternehmen innerhalb eines absehbaren Zeitfensters dauerhaft nach vorne bringen kann. Die Möglichkeiten für Konzerne sind nicht mal in Prognosen erfassbar. Jedenfalls sind mir diesbezüglich keine bekannt.

Der finanzielle und personelle Aufwand ist im vergleich zu der möglichen Effizienz minimal. 2 - 3 Arbeitsplätze in einem Betrieb von 1000 Mitarbeitern und einem durchschnittlichen Umsatz kann da durchaus mit Umsatzerhöhungen von geschätzten 25% rechnen und das innerhalb von 6 Monaten wenn sich die Mitarbeiter ein wenig einbringen. Empfehlenswert ist hier ein Koordinator mit IT- Ausbildung eine Fachkraft für Marketing und ein Mitarbeiter der sich im Personalmanagment ein wenig auskennt. 

In Anbetracht der Aussichten die von unterschiedlichsten Fachleuten und Standpunkten bewertet wurden sind die Vorteile einer Nutzung für Unternehmen nicht mehr weg zu denken. Es ist sogar höchst wahrscheinlich daß ein völliges Ignorieren der Sozialen Netzwerke und deren Verknüpfung zum wirtschaftlichen Ruin vieler Unternehmen führen kann.

Für uns im WTM haben die sozialen Netzwerke sicher nicht die gleiche Bedeutung wie für den Manager eines Unternehmens. Doch ignorieren der soz. Netzwerke sollte man tunlichst vermeiden wenn man in seinem beruflichen Leben noch was erreichen will.

Und so ganz nebenbei: Soziale Netzwerke, richtig benutzt, dienen der Kommunikation untereinander und auch mit der ’’Chefetage’’ Denn unsere GL nutzen diese Wege der Kommunikation in Facebook und vor allem im hauseigenen Forum