Autor Thema: Hohes Gericht  (Gelesen 752 mal)

Globus87

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Hohes Gericht
« am: 02. Feb. 2018, 12:34:56 »
Hohes Gewicht,
liebe Geschwollenen,
Angenagter.
Angeklagter,
ihnen wird zur Last gelegt, sie hätten an dem Mast gesägt!
Ich hab nicht an dem Mast gesägt, ich hab nur mit dem Ast gefegt,
da hab ich mich mit Hast bewegt und das hat wohl den Gast eregt,
und der hat dann den Mast zerlegt!
Sie haben aber bei dir Polizeilichen Vernehmung ganz andere Angabe gemacht!
Ich zitiere wörtlich:


Ich habe diesen Gast zersägt, weil er sich auf den Quast gelegt,
doch wer gefälschten Zaster prägt und Schuh' aus Allerbasta trägt,
verdient das ihn der Mast erschlägt!
Das haben sie doch gesagt!?
Herr Zeuge, können sie das bestätigen?
Nee, das das war ganz anders,
ich hatte mich zur Rast gelegt und mich mit einem Quast gepflegt,
und wer schon einmal Bast zersägt, der weiß das das keine Hast verträgt.
Das tut doch überhaupt nichts zur Sache!
Doch!
Das hat's sih im Morast geregt und das hat dann den Ast bewegt
und wie der Ast auf's Plaster schlägt, da hat er wohl den Gast erlegt!
Jetz' reicht's aber!
Im Namen des Volkes,
wenn einer einen Gast zersägt, weil ihn ein Gymnasiast erregt,
der vor seinem Palast gefegt, dann wird die Tat mit Knast belegt!
Wenn er als Kontrast erwegt, das er sein Geld zum Pasta trägt,
der auch den Wunsch nach Zasta hegt, dann wird das nich mit Knast belegt!
Statt dessen wird der mast zersägt und auf das Grab vom Gast gelegt!
Wem dieser Spruch nicht passt der trägt die Kosten der Verfahrens,
gezeichnet Richter Ahrens, das hohe Gericht zieht sich zum Besäufniss zurück,
Das Urteil lautet: Freibier!

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