Normalerweise sollte die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ausreichen, um vor Pfändungen geschützt zu sein- der Schutz gilt nämlich auch rückwirkend (ich glaube, bis zu drei Monate vor der Pfändung).
Wie gesagt: Normalerweise!! Da man es hier aber mit Banken zu tun hat, muss man sich auf größere Schwierigkeiten und Widerstände einstellen. Viele Geldinstitute tun sich mit der Umsetzung der geltenden Gesetze sehr schwer. Auch die Mitarbeiter in den Filialen sind oft keine Hilfe, kennen sich nicht aus (in ihrer eigenen Materie), behandeln Kunden arrogant und herablassend. Oft wird man nach wie vor direkt an das Gericht verwiesen. Mit Einführung der P-Konten sollte aber gerade dieser Weg den Schuldnern erspart werden.
Menschen mit gesperrtem Konto sind für die Banken + Sparkassen eben keine attraktiven Kunden, man kann mit ihnen kein Geld verdienen.
Ich empfehle dringend, sich irgend einen Beistand zu suchen- sei es von der Verbraucherzentrale oder einem Schuldnerberater. Einzelpersonen werden von den Banken meist abgewiesen.
Auch sollten alle verfügbaren Unterlagen beisammen sein: Pfändungsbeschlüsse, Kontoauszüge der letzten sechs Monate (lückenlos!), Anschreiben der Gläubiger.
Je vollständiger die Unterlagen, um so besser kann z.B. ein Schuldnerberater helfen.