Autor Thema: Urteil: EU Ausländer können Anspruch auf Hartz IV haben  (Gelesen 258 mal)

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Urteil: EU Ausländer können Anspruch auf Hartz IV haben

Das Landessozialgericht in Hessen hat jetzt einem bulgarischem Ehepaar Recht gegeben.
Damit erhalten sie Hartz IV-Leistungen. Das Jobcenter hatte diese Leistungen zuvor noch abgelehnt.
Begründung: Das Ehepaar (mit zwei Kindern) habe sich bei ihrem Antrag nicht auf die EU-Freizügigkeitsregeln
berufen. Der Mann war arbeitstätig, hatte sich aber nach kurzer Zeit verletzt.


https://bit.ly/2HWmRJl

(Quelle: HARTZIV.ORG)